Steuerliche Gleichberechtigung von Alleinstehenden und Verheirateten (ohne Kinder)

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Petitionsauschuß des Landtags

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Alleinestehende sollen steuerlich gleichgestellt werden mit Verheirateten (ohne Kinder) mit gleicher Tätigkeit und Verdienst.

Gerekçe

Alleinstehende werden steuerlich deutlich höher belastet als Verheiratete mit gleicher Tätigkeit und Verdienst. Dies ist nicht gerechfertigt, da die Lebenhaltungskosten pro Person deutlich höher sind, wenn eine Person alleine lebt (Miete, Elektrizität etc.). Diese Modell der Steuerentlastung ist veraltet und passt nicht mehr in unsere heutige Gesellschaft. Traditionell hat der Ehegatte den Lebensunterhalt für die Lebensgemeinschaft allein verdient und somit war ein steuerlicher Vorteil sinnvoll. Unser heutiges Gesellschaftmodell weicht jedoch von dem traditionellen Modell ab und daher sollten Alleinstehende nicht weiterhin steuerlich diskriminiert werden.

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Dilekçe detayları

Dilekçe başlatıldı: 05.10.2016
Koleksiyon sona eriyor: 04.01.2017
Bölge : Kuzey Ren-Vestfalya
Konu: Vergiler

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