Region: Niemcy
 

Steuerpolitik - Wiedereinführung der Spekulationsfrist

Petycjodawca nie jest osobą publiczną
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag

86 Podpisy

Petycja została odrzucona.

86 Podpisy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2009
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags.

Petycja jest adresowana do: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...die Spekulationsfrist von einem Jahr für Aktien und Fondsanlagen in einer Reform der Gesetzgebung zur Abgeltungssteuer wieder einzuführen.

Uzasadnienie

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer erlosch gleichzeitig die Spekulationsfrist für Anlagen, die ab dem 01.01.2009 getätigt wurden und werden. Dies bedeutet, dass Geldmittel aus Anlagevermögen nicht mehr flexibel eingesetzt werden können. Anlagebeträge verbleiben zulange in Altdepots, die vor dem 01.01.2009 eingerichtet wurden, um einerseits einen maximalen unversteuerten Gewinn zu erzielen, und andererseits in Ausschüttungen und Dividenden optimiert deponiert zu sein. Für neue Anlagen nach dem 01.01.2009 rechnet sich ein spekulatives Vorgehen, da steuerrechtlich eine längerfristige Anlageform keine Vorteile bietet. Dadurch wird gerade in unruhigen wirtschaftlichen Zeiten das Gegenteil zu einer Stabilisierung der Märkte erreicht. Daher ist die Wiedereinführung einer Spekulationsfrist, insbesondere zum Schutz von Kleinanlegern, und zur grundsätzlichen Marktstabilisierung zwingend erforderlich.

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Informacje na temat petycji

Petycja rozpoczęta: 12.01.2009
Kolekcja kończy się: 10.03.2009
Region: Niemcy
Kategoria:  

Aktualności

  • Steuerpolitik Dr. Jan Heller Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2009 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent fordert, dass die Spekulationsfrist für Aktien- und Fondsangelegenheiten
    in einer Reform der Gesetzgebung zur Abgeltungsteuer wieder eingeführt werden
    soll.

    Er trägt vor, dass Geldmittel aus Anlagevermögen nach Abschaffung der Spekula-
    tionsfrist ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr flexibel eingesetzt werden könnten.
    Anlagebeträge verblieben zu lange in Altdepots, die vor dem 1. Januar 2009 einge-
    richtet wurden, um einerseits einen maximalen, unversteuerten Gewinn zu erzielen
    und andererseits in Ausschüttungen und Dividenden optimiert deponiert zu sein. Für
    neue Anlagen rechne sich ein spekulatives Vorgehen, da steuerrechtlich eine län-
    gerfristige Anlageform keine Vorteile biete. Dadurch werde gerade in unruhigen wirt-
    schaftlichen Zeiten eine Destabilisierung der Märkte herbeigeführt. Die Wiederein-
    führung der Spekulationsfrist sei deswegen insbesondere zum Schutz von Klein-
    anlegern und zur grundsätzlichen Marktstabilisierung zwingend erforderlich.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 86 Mitzeichnern unterstützt
    wurde und zu acht Diskussionsbeiträgen geführt hat.

    Wegen weiterer Einzelheiten zu diesem Vorbringen wird auf die vom Petenten einge-
    reichten Unterlagen verwiesen.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt zusammen-
    fassen: Der Petitionsausschuss stellt fest, dass Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlage-
    produkten jeder Art, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden, nach
    den Regelungen zur Abgeltungsteuer, unabhängig von der Behaltensdauer, be-
    steuert werden.

    Eine Besteuerung realisierter Veräußerungsgewinne entspricht dem Prinzip der Be-
    steuerung nach der Leistungsfähigkeit, einem tragenden Grundprinzip der Einkom-
    mensbesteuerung. Danach sind etwa bei gleicher finanzieller Leistungsfähigkeit auch
    gleich hohe steuerliche Lasten zu tragen. Mit der Veräußerungsgewinnbesteuerung
    wird dementsprechend auch ein Stück mehr Besteuerungsgerechtigkeit erreicht.
    Vergleicht man etwa Steuerpflichtige, die ihr Alterseinkommen nahezu vollständig
    aus Veräußerungsgewinnen bestreiten, mit Beziehern von gesetzlichen Renten oder
    Pensionen, ist nicht einzusehen, warum Erstere weitgehend unbesteuert bleiben
    sollen, während Letztere voll besteuert werden.

    Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass die bisherigen Freiräume
    bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen für die unübersichtliche Entwick-
    lung hin zu immer neuen und immer komplizierteren steueroptimierten Finanz-
    produkten verantwortlich sind. Derartigen Steuersparmodellen wird durch die gene-
    relle Veräußerungsgewinnbesteuerung bei Kapitalanlagen der Boden entzogen.
    Auch in der Mehrzahl der EU-Staaten sind Veräußerungsgewinne aus diesem Grund
    außerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig.

    Soweit der Petent argumentiert, dass längerfristige Anlagen seit der Neuregelung
    steuerrechtlich keine Vorteile mehr bringen, weist der Petitionsausschuss darauf hin,
    dass wirtschaftliche Gesichtspunkte ein Anliegen der Abgeltungsteuer darstellen. Der
    Anleger soll sich bei Kauf und Verkauf nicht nur von der steuerrechtlichen Ausge-
    staltung leiten lassen, sondern vielmehr die Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der
    Geldanlage im Blickfeld haben.

    Nach alledem kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im Sinne des
    vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der
    Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Pomóż nam wzmocnić uczestnictwo obywateli. Chcemy, aby twoja petycja przyciągnęła uwagę i pozostała niezależna.

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