Steuerpolitik - Wiedereinführung der Spekulationsfrist

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
Deutschen Bundestag
86 Støttende 0 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

86 Støttende 0 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet 2009
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

08.06.2017, 13:01

Steuerpolitik Dr. Jan Heller Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2009 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Petent fordert, dass die Spekulationsfrist für Aktien- und Fondsangelegenheiten
in einer Reform der Gesetzgebung zur Abgeltungsteuer wieder eingeführt werden
soll.

Er trägt vor, dass Geldmittel aus Anlagevermögen nach Abschaffung der Spekula-
tionsfrist ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr flexibel eingesetzt werden könnten.
Anlagebeträge verblieben zu lange in Altdepots, die vor dem 1. Januar 2009 einge-
richtet wurden, um einerseits einen maximalen, unversteuerten Gewinn zu erzielen
und andererseits in Ausschüttungen und Dividenden optimiert deponiert zu sein. Für
neue Anlagen rechne sich ein spekulatives Vorgehen, da steuerrechtlich eine län-
gerfristige Anlageform keine Vorteile biete. Dadurch werde gerade in unruhigen wirt-
schaftlichen Zeiten eine Destabilisierung der Märkte herbeigeführt. Die Wiederein-
führung der Spekulationsfrist sei deswegen insbesondere zum Schutz von Klein-
anlegern und zur grundsätzlichen Marktstabilisierung zwingend erforderlich.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 86 Mitzeichnern unterstützt
wurde und zu acht Diskussionsbeiträgen geführt hat.

Wegen weiterer Einzelheiten zu diesem Vorbringen wird auf die vom Petenten einge-
reichten Unterlagen verwiesen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt zusammen-
fassen: Der Petitionsausschuss stellt fest, dass Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlage-
produkten jeder Art, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden, nach
den Regelungen zur Abgeltungsteuer, unabhängig von der Behaltensdauer, be-
steuert werden.

Eine Besteuerung realisierter Veräußerungsgewinne entspricht dem Prinzip der Be-
steuerung nach der Leistungsfähigkeit, einem tragenden Grundprinzip der Einkom-
mensbesteuerung. Danach sind etwa bei gleicher finanzieller Leistungsfähigkeit auch
gleich hohe steuerliche Lasten zu tragen. Mit der Veräußerungsgewinnbesteuerung
wird dementsprechend auch ein Stück mehr Besteuerungsgerechtigkeit erreicht.
Vergleicht man etwa Steuerpflichtige, die ihr Alterseinkommen nahezu vollständig
aus Veräußerungsgewinnen bestreiten, mit Beziehern von gesetzlichen Renten oder
Pensionen, ist nicht einzusehen, warum Erstere weitgehend unbesteuert bleiben
sollen, während Letztere voll besteuert werden.

Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass die bisherigen Freiräume
bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen für die unübersichtliche Entwick-
lung hin zu immer neuen und immer komplizierteren steueroptimierten Finanz-
produkten verantwortlich sind. Derartigen Steuersparmodellen wird durch die gene-
relle Veräußerungsgewinnbesteuerung bei Kapitalanlagen der Boden entzogen.
Auch in der Mehrzahl der EU-Staaten sind Veräußerungsgewinne aus diesem Grund
außerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig.

Soweit der Petent argumentiert, dass längerfristige Anlagen seit der Neuregelung
steuerrechtlich keine Vorteile mehr bringen, weist der Petitionsausschuss darauf hin,
dass wirtschaftliche Gesichtspunkte ein Anliegen der Abgeltungsteuer darstellen. Der
Anleger soll sich bei Kauf und Verkauf nicht nur von der steuerrechtlichen Ausge-
staltung leiten lassen, sondern vielmehr die Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der
Geldanlage im Blickfeld haben.

Nach alledem kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im Sinne des
vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der
Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen.


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