86 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...die Spekulationsfrist von einem Jahr für Aktien und Fondsanlagen in einer Reform der Gesetzgebung zur Abgeltungssteuer wieder einzuführen.
Begründung
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer erlosch gleichzeitig die Spekulationsfrist für Anlagen, die ab dem 01.01.2009 getätigt wurden und werden. Dies bedeutet, dass Geldmittel aus Anlagevermögen nicht mehr flexibel eingesetzt werden können. Anlagebeträge verbleiben zulange in Altdepots, die vor dem 01.01.2009 eingerichtet wurden, um einerseits einen maximalen unversteuerten Gewinn zu erzielen, und andererseits in Ausschüttungen und Dividenden optimiert deponiert zu sein. Für neue Anlagen nach dem 01.01.2009 rechnet sich ein spekulatives Vorgehen, da steuerrechtlich eine längerfristige Anlageform keine Vorteile bietet. Dadurch wird gerade in unruhigen wirtschaftlichen Zeiten das Gegenteil zu einer Stabilisierung der Märkte erreicht. Daher ist die Wiedereinführung einer Spekulationsfrist, insbesondere zum Schutz von Kleinanlegern, und zur grundsätzlichen Marktstabilisierung zwingend erforderlich.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
13.01.2009
Petition endet:
11.03.2009
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Beendet: Der Petition wurde nicht entsprochen
am 08.06.2017Steuerpolitik Dr. Jan Heller Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2009 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent fordert, dass die Spekulationsfrist für Aktien- und Fondsangelegenheiten
in einer Reform der Gesetzgebung zur Abgeltungsteuer wieder eingeführt werden
soll.
Er trägt vor, dass Geldmittel aus Anlagevermögen nach Abschaffung der Spekula-
tionsfrist ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr flexibel eingesetzt werden könnten.
Anlagebeträge verblieben zu lange in Altdepots, die vor dem 1. Januar 2009 einge-
richtet wurden, um einerseits einen maximalen, unversteuerten... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.