Reģions: Vācija

Steuerrecht - Keine unternehmensinterne Kapitalverlagerung von in Deutschland tätigen Unternehmen in Niedrigsteuerländer

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Deutschen Bundestag
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  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Lizenz-, Patent- und Zinszahlungen von in Deutschland tätigen Unternehmen, welche in Niedrigsteuerländer fließen, um den Erlös (und die Steuern) in Deutschland zu senken, nicht länger abzugsfähig sind. Die gängige Praxis multinationaler Konzerne, mittels unternehmensinterner Kapitalverlagerung, beispielweise in Form von Lizenz- oder Kreditzahlungen steuerliche Verpflichtungen auf einem verschwindend geringen Niveau zu halten, muss unterbunden werden.

Pamatojums

Seit dem 1. November 2014 ist der ehemalige luxemburgische Finanz- (1989 – 2009) und spätere Premierminister (1995 – 2013) Jean-Claude Juncker, der darüber hinaus von 2005 bis 2013 auch Vorsitzender der Euro-Gruppe war, Kommissionspräsident der Europäischen Union. Er hat maßgeblich dafür gesorgt, Luxemburg als Steueroase in Europa zu etablieren, sodass sich multinationale Konzerne vermehrt dort ansiedeln. Sie vermeiden mit komplexen Konstrukten aus verschiedenen Gesellschaften und unternehmensinternen Verpflichtungen, oftmals in Form von Kredit- oder Lizenzzahlungen ein enorm hohes Maß an Steuern in den Ländern, in denen das Unternehmen aktiv ist.Während mittelständische Unternehmen, welchen der Zugang zu solchen Steueroptimierungsmodellen verwehrt ist, ein Vielfaches an Abgaben an die Behörden entrichten, vermeiden Großkonzerne mit beachtlicher Kreativität so viele Steuern wie möglich und werden dabei von Staaten wie Luxemburg, den Niederlanden, oder auch Großbritannien (Jersey, Guernesey, Cayman Islands) unterstützt.So werden Steuerabgaben in Milliarden-Höhe eingespart, welche den Bürgerinnen und Bürgern, auf lang oder kurz, in Rechnung gestellt werden müssen. Nun ist den Staats- und Regierungschef der Europäischen Union dieses Problem durchaus bekannt. Sie haben sich auch schon mehrfach in der Vergangenheit öffentlich dazu bekannt, Steuerhinterziehung, -betrug, und das gezielte Ausnutzen von Schlupflöchern eindämmen zu wollen. Bereits am 01.12.1997 beschloss der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister Europas (ECOFIN) einen Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung.15 Jahre vergehen, die Methoden der Konzerne bestehen weiterhin und die EU wird erneut tätig. Am 6. Dezember 2012 legte die EU-Kommission einen Aktionsplan für die "Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung" vor (http://goo.gl/OOYJV3). Ein gemeinschaftliches Vorgehen solle für mehr Steuergerechtigkeit sorgen, hieß es damals. Weitere 2 Jahre später wurde erneut ein solcher Aktionsplan vorgelegt, diesmal von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Generalsekretär Angel Gurría betonte, man wolle diesen grenzwertigen Steueroptimierungsmodellen endlich die Existenzgrundlage entziehen und für mehr Steuergerechtigkeit sorgen.Herr Gurría sagt unmissverständlich, dass es in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten liegt, die Empfehlungen des Aktionsplans der OECD umzusetzen. Wir dürfen nicht länger warten unsere gewählten Volksvertreter in die Pflicht zu nehmen. Darum müssen wir als Volk ein klares Zeichen setzen, dass wir unverzügliche Maßnahmen erwarten, um nicht nur das steuerliche, sondern auch das sozial-normative Gleichgewicht der europäischen Wertegemeinschaft wieder herzustellen.Diese Petition ist kein Plädoyer für das Vorpreschen Deutschlands im europäischen Staatenverbund. Allerdings sollte Deutschland eine Vorreiterrolle einnehmen, um sich mit Nachdruck für supranationale Reformen einzusetzen.

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Jaunumi

  • Pet 2-18-08-610-018379



    Steuerrecht



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen – zu

    überweisen, soweit Maßnahmen gefordert werden, die wettbewerbsverzerrende

    Steuergestaltungen unterbinden,

    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung



    Der Petent fordert gesetzliche Regelungen, die die Abzugsfähigkeit von Zins-, und

    Lizenzzahlungen an Gläubiger in Niedrigsteuerländern untersagt.

    Zur Begründung wird ausgeführt, die gängige Praxis multinationaler Konzerne,

    mittels... vairāk

Debates

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