Region: Bayern

Stoppt die Behandlung bürgerrelevanter, öffentlicher Themen „hinter verschlossenen Türen"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag

50 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

50 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 05.06.2023
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag

Artikel 52 der Gemeindeordnung für Bayern begrenzt nichtöffentliche Themen in Gemeinderats/-Stadtratssitzungen auf ein Minimum. Wortlaut Art.52 Abs. 2 GO Bayern:
„Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen.“
Stoppen Sie die Behandlung bürgerrelevanter, öffentlich abzuhaltender Diskussionen „hinter verschlossenen Türen“,
a) indem Sie ein gesetzliches Kontrollinstrument installieren, das es besorgten Bürger*innen ermöglicht, gegen Nichteinhaltung von Artikel 52, Satz 2 BayGO vorzugehen und
b) indem Sie die rechtlichen Konsequenzen für Bürgermeister*innen und den Gemeinde-/Stadtrat verschärfen, wenn öffentlichkeitsrelevante Themen (z.B. Bau eines Bürgerzentrums) nichtöffentlich behandelt und erst zur Beschlussvorlage in den öffentlichen Sitzungsteil genommen werden.

Begründung

Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen gehört zu den wesentlichen Verfahrensbestimmungen des Gemeinderechts. Er ist im demokratischen Rechtsstaat eines der wichtigsten Mittel, das Interesse der Bürgerschaft an der Selbstverwaltung zu wecken und zu erhalten. Er hat die Funktion, dem Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie die Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen; es soll so bereits der Anschein vermieden werden, dass "hinter verschlossenen Türen" unsachliche Motive für die Entscheidung maßgebend gewesen sein könnten.“ (Zitatende – aus einem Urteil des VGH Baden Württemberg vom 13.08.2018 mit AZ 3 S 1465/18)
Wir sehen aktuell eine besorgniserregende Entwicklung dahingehend, dass unbequeme Themen von Bürgermeister*innen in den nichtöffentlichen Sitzungsteil gelegt werden. Die Mandatsträger*innen berufen sich auf ihr Mandat, von der Bürgerschaft gewählt und deshalb auch für die Bürgerschaft entscheiden zu können. Es ist den Bürgermeister*innen anscheinend nicht bekannt, dass unsere Gemeindeordnung in Bayern die nichtöffentliche Behandlung von Themen nur ausnahmsweise zulässt. An fast jede Gemeinderatssitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Sitzungsteil an. Da diese Themen der Verschwiegenheitsklausel unterliegen, ist es reiner „Zufall“, dass wir im eigenen Landkreis von bürgerrelevanten Themen im nichtöffentlichen Sitzungsteil erfahren haben. Man beruft sich auf das Totschlagargument: „Des hammer scho immer so gmachd“.
Die aktuelle Rechtsprechung gibt der Bürgerschaft keine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, was öffentlich und was nichtöffentlich behandelt wird. Die Überprüfung, ob ein Ausschlussgrund für eine nichtöffentliche Behandlung vorliegt, obliegt allein der behördlichen Kommunalaufsicht. Demokratie geht anders - sie lebt von Diskussion und Mitsprache.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 09.05.2023
Sammlung endet: 04.06.2023
Region: Bayern
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützer*innen der Petition "Stoppt die Behandlung bürgerrelevanter, öffentlicher Themen „hinter verschlossenen Türen" .

    In der letzten Woche erreichte Agi Zielinski und mich die abschließende Stellungnahme zur Onlinepetition. Gerne wären wir persönlich in den Landtag gefahren und hätten dort vorgesprochen- um Beispiele aus unserem Erleben vor Ort aufzuzeigen. Unsere beruflichen Kontexte ließen es aber nicht zu, so kurzfristig frei zu nehmen.

    Während ich diese Zeilen schreibe, stehen schon Bagger und Bauzaun etc. bereit, um am morgigen Montag am "Bürgerzentrum" in Steinach / Ens weiterzuarbeiten. Die Bauphase hat vor ein paar Wochen begonnen. Genau dieses Projekt war im Mai unser "Aufhänger", diese Petition zu starten. Wir wollten etwas in Bewegung bringen, um die Themenbehandlung "hinter verschlossener Tür" künftig verhindern zu können und echte BÜRGERBETEILIGUNG zu erreichen.

    Doch das Schreiben, das Sie/ Ihr im Anhang finden/findet, zeigt, dass unser Engagement leider nur ein Tropfen auf dem heißen Stein war, der ungehört bleibt.

    Wir wollen uns dennoch bei Ihnen / dir sehr herzlich für die Unterstützung bedanken und nicht aufgeben, dass Demokratie TRANSPARENZ und transparente politische Prozesse und Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern beinhaltet.

    Bis zu einem anderen Mal, bei dem wir vielleicht mehr erreichen können.
    Denn ein anderes Sprichwort lautet: "Steter Tropfen höhlt den Stein". :-)

    Mit den besten Grüßen
    Karin Bruder (und Agi Zielinski)
  • Liebe Unterstützer*innen,
    nachfolgdene Mail erreichte mich heute:

    "Kommunalrecht; Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen
    Petition vom 09.06.2023
    Sehr geehrte Frau Bruder,
    hiermit teilen wir mit, dass Ihre Petition am Mittwoch, 29.11.2023 zur Behandlung im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport vorgesehen ist. Die Sitzung findet im Maximilianeum, Saal 1, statt und beginnt um 09:15 Uhr.
    Die genaue Uhrzeit für den Aufruf Ihrer Petition können wir Ihnen leider nicht mitteilen, da diese vom Umfang und der Abwicklung der Tagesordnung abhängt. Die Beratung ist in öffentlicher Sitzung vorgesehen. Sie können deshalb als Zuhörerin bzw. Zuhörer an der Sitzung teilnehmen. Nur wenn der Ausschuss es für erforderlich hält, kann Ihnen im Einzelfall die Gelegenheit eingeräumt werden, Ihr Anliegen kurz mündlich zu erläutern. Der Ausschuss kann auch noch kurzfristig die Öffentlichkeit ausschließen, sofern er dafür eine Notwendigkeit sieht.
    Falls Sie zur Sitzung kommen möchten, geben Sie uns bitte möglichst bis 12 Uhr am Vortag der Sitzung Bescheid (per E-Mail: petitionen@bayern.landtag.de oder telefonisch unter +49 (89) 41262859). Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten kann nicht sichergestellt werden, dass Sie schon vor dem Aufruf Ihrer Petition im Sitzungssaal Platz nehmen können.
    Bringen Sie für die Einlasskontrolle an der Pforte bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und dieses Einladungsschreiben mit und melden Sie sich vor dem Sitzungssaal bei der Offiziantin bzw. dem Offizianten an.
    Mit der Berichterstattung im Ausschuss wurden die Abgeordneten Herr Richard Graupner und Herr Holger Dremel betraut. Die Abgeordneten haben die Petition bereits vor der Sitzung geprüft. Die Berichterstattung im Ausschuss beschränkt sich deshalb in aller Regel auf eine kurze Zusammenfassung.
    Das Beratungsergebnis werden wir Ihnen schriftlich mitteilen.
    Das Landtagsamt kann nicht garantieren, dass die vorgesehenen Tagesordnungspunkte auch tatsächlich erledigt werden. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass die Beratung Ihrer Petition auf eine der folgenden Sitzungen verschoben wird. Dies liegt ganz im Ermessen des Ausschusses. Über einen eventuell neuen Termin würden wir Sie informieren.
    Mit freundlichen Grüßen
    Andrea Ulrich

    Andrea Ulrich
    Referat P II Ausschüsse, Kommissionen
    Leiterin des Büros des Ausschusses für Kommunale Fragen,
    Innere Sicherheit und Sport

    Bayerischer Landtag
    Landtagsamt
    Maximilianeum | Max-Planck-Straße 1 | 81675 München
    Postanschrift: Bayerischer Landtag | 81627 München
    Telefon +49 89 4126-2438 | Fax +49 89 4126-1768
    petitionen@bayern.landtag.de
    www.bayern.landtag.de"

    Wir informieren über das Ergebnis :-)
    Mit den besten Grüßen
    Karin Bruder und Agi Zielinski
  • Liebe Unterstützer*innen,
    leider ist unsere Petition nun doch in die Sommerpause gelangt und wird damit damit zu unserem größten Bedauern bis nach der Landtagswahl in Bayern nicht mehr bearbeitet. Hätten wir das gewusst, hätten wir den Zeitraum zum Unterzeichnen bis Ende August reichen lassen können - ärgerlich, aber so ist es nun eben. Folgende Mail erreichte uns am 04.09.2023:

    Kommunalrecht; Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen
    Petition vom 09.06.2023
    Sehr geehrte Frau Bruder,
    Ihre Petition ist inzwischen bereit zur Beratung. Im Hinblick auf die parlamentarische Sommerpause und die anschließende Landtagswahl kann Ihre Petition in dieser Legislaturperiode nicht mehr behandelt werden. Mit Ihrem Anliegen wird sich der neu gewählte Landtag befassen, sobald die Ausschüsse gebildet wurden und ihre Arbeit aufgenommen haben. Wir bitten Sie bis dahin um Geduld.
    Mit freundlichen Grüßen
    Andrea Ulrich

    Andrea Ulrich
    Referat P II Ausschüsse, Kommissionen
    Leiterin des Büros des Ausschusses für Kommunale Fragen,
    Innere Sicherheit und Sport

    Bayerischer Landtag
    Landtagsamt
    Maximilianeum | Max-Planck-Straße 1 | 81675 München
    Postanschrift: Bayerischer Landtag | 81627 München
    Telefon +49 89 4126-2438 | Fax +49 89 4126-1768
    petitionen@bayern.landtag.de
    www.bayern.landtag.de

    Wir bitten Sie/Euch ebenso um Geduld, bis es an dieser Stelle weiter geht.
    Mit den besten Grüßen aus Steinach / Ens
    Agi Zielinski und Karin Bruder

weil ich aktuell die gleiche Situation in 84416 Taufkirchen habe. Man duckt sich feige weg und hat nicht den Mut sein Gesicht zu zeigen. So kommt man sich ver... vor.

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