지역: 베른주

Stoppt neue grossflächige kantonale Wildruhezonen im Berner Oberland

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청원서는 다음 주소로 보내집니다.
Regierungsrat des Kantons Bern, Regierungsrat Christoph Ammann, Amtsvorsteher LANAT (Michael Gysi) und Jagdinspektorat des Kantons Bern

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청원인은 청원서를 제출/인도하지 않았습니다.

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  1. 시작됨 2022
  2. 컬렉션 완료
  3. 15.09.2022에 제출됨
  4. 대화
  5. 실패한

청원서는 다음 주소로 보내주시기 바랍니다. Regierungsrat des Kantons Bern, Regierungsrat Christoph Ammann, Amtsvorsteher LANAT (Michael Gysi) und Jagdinspektorat des Kantons Bern

Der Kanton Bern plant weiterhin die Errichtung von zahlreichen neuen grossflächigen Wildruhezonen, die zu unverhältnismässigen Einschränkungen für den Bergsport führen. 
Link zur Karte:  https://s.geo.admin.ch/99db8376fa
Link zu allen Unterlagen des Jagdinspektorates: www.be.ch/weu-konsultation
Wir Unterzeichnenden fordern das Jagdinspektorat, den Amtsvorsteher des LANAT (Michael Gysi), Herrn Regierungsrat Christoph Ammann sowie den Gesamtregierungsrat des Kantons Bern auf, die in der 3. Tranche der Revision der Wildschutzgebiete vorgesehenen Zugangsbeschränkungen in den Bergen stark zu redimensionieren und im Sinne der formulierten Beispiele zu überarbeiten.

이유

Der Zugang zu den Bergen ist ein wertvolles öffentliches Gut, auch für kommende Generationen. Bei rücksichtvoller Ausübung sind die Auswirkungen des Bergsports auf die Wildtiere stark begrenzt. Für uns Bergsporttreibende und die Bergsportverbände ist der Erhalt der Natur wichtig, wir möchten sie aber auch möglichst hautnah erleben können. 
 
Staatliche Verbote sollen nur erlassen werden, wenn:
• übergeordnete öffentliche Interessen tangiert sind, z.B. Artenschutz (Rote Liste der bedrohten Arten)
• sie wirklich nötig, zwecktauglich und verhältnismässig sind. 
Sommerwegegebote und grossflächige Winterroutengebote im alpinen Gelände: Nicht sinnvoll und kontraproduktiv
Alpines Gelände kanalisiert: Im steilen, alpinen Gelände folgen praktisch alle Menschen den bestehenden Wegen, Wegspuren und den logischen Routen: Die Geländestruktur kanalisiert wirksam. Für die Wildtiere ist im Sommer meist genügend unzugängliches Gelände vorhanden.
Publikationszwang: Ein Wegegebot bedeutet, dass alle erlaubten weglosen Routen offiziell (digital und auf Karten vor Ort) publiziert werden müssen, sonst sind sie verboten: alle Routen, alle Kletterzustiege - auch schwierige und seltener begangene Routen ( T4, T5, T6, Gratklettereien, etc.).
-> Sicherheitsrisiko: kann Leute anziehen, die den Anforderungen nicht gewachsen sind, und gefährliche Rettungseinsätze auslösen. 
-> Unnötige Bewerbung: wenig begangene Routen werden häufiger genutzt  kontraproduktiv.
 
Unsere Forderungen im Detail:
•  Keine Sommerweggebote in kantonalen Wildschutzgebieten in den Bergen (ausgenommen für die bedrohten Auerhühner)
•  Biwakieren für eine Nacht weiterhin erlauben (ausgenommen Auerhuhnlebensräume)
•  Verzicht auf grossflächige Winterroutengebote oberhalb der Waldgrenze. Nur kleine Zonen z.B. in der Waldregion vorsehen.
•  Punktuelle Probleme gezielt entsprechend ihrer Ursache und in Kooperation mit den Betroffenen lösen.
 
Was heisst das für die einzelnen Gebiete:
Grosser Lohner (Bild): Keine Weg- oder Routengebote, weder im Sommer noch im Winter. Kein Biwakierverbot.
• Latrejenalp/Engelalp: Kleinere Zonen: Lebensraum Auerhuhn zweckmässig schützen, sonst keine Zugangsbeschränkungen. Biwakieren für eine Nacht erlauben (ausserhalb Lebensraum Auerhuhn).        
Gehrihore: 
Kleinere Zonen für Winter. Kein Biwakierverbot. 
Hohgant: Kleinere Zonen: Lebensraum des Auerhuhns zweckmässig schützen, sonst keine Zugangsbeschränkungen. Biwakieren für eine Nacht erlauben (ausserhalb Lebensraum Auerhuhn).      
Niedersimmental/Stockhorn
Keine Sommerweggebote. Jaunpass-Hundsrück: kleinere Zonen für Winter. Kein Biwakierverbot. 
Was es im Gesamtkontext noch zu bedenken gibt:
• Die Kampagne „Respektiere deine Grenzen“ nützt: Die meisten Schneesportler sind im Wald kanalisiert auf Wegen und Routen unterwegs, in sensiblen Lebensräumen mit Rücksicht. Die Topografie kanalisiert Skitourengeherinnen.
• Mehrere grosse eidgenössische Jagdbanngebiete und viele kommunale Wildruhezonen bieten Wildtieren in den Berner Oberländer Bergen schon zahlreiche Ruheräume.
• Weite Teile der Gebirgslandschaften sind schwer zugänglich und werden kaum von Menschen begangen: dort finden die Wildtiere ihre natürlichen Ruhezonen.
• Zum Schutz von bedrohten Tierarten (Rote Liste), wie Auerhühner, ist der Bergsport auch bereit Einschränkungen zu akzeptieren. 
• Der Kanton Bern führt hier als bisher einziger Kanton sehr restriktive Regelungen ein, die es in schwer zugänglichem, alpinen Gelände - für den Sommer nur im Nationalpark gibt. Die Verhältnismässigkeit ist kaum gegeben.
Bitte rasch unterzeichnen und möglichst viele Bergsporttreibende weiter leiten, die Eingabefrist ist der 15. September 2022! Je mehr Unterschriften, desto mehr Gewicht erhält unser Anliegen.
René Michel
SAC-Regionalvertreter Freier Zugang Berner Oberland
Die Petition wird inhaltlich unterstützt durch den SAC-Zentralverband sowie durch SAC-Sektionen im Berner Oberland. 

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청원에 대한 정보

청원이 시작되었습니다: 2022. 08. 27.
수집 종료: 2022. 09. 23.
지역: 베른주
범주: 스포츠

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소식

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Die neuen vorgesehenen Schutzbestimmungen treffen auch vernünftige Bergwanderer, Bergsteiger und Skitourengänger. Der Mensch gehört auch zum Ökosystem und nicht nur die Tierwelt. Wie schön ist es doch in der Ruhe Gemsen, Steinböcken, Rehen und anderen Wildtieren (nicht aber Grossraubtieren) zu begegnen. Der vernünftige, rücksichtsvolle Bergsteiger soll weiterhin möglichst uneingeschränkten Zugang in die entlegenen Gebiete haben.

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