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Υγεία

Stopt den Austausch von Medikamenten durch den Apotheker "aut idem-Regelung"

deutsche Parkinons Vereinigung e.V.
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Deutscher Bundestag / Bundesausschuss (G-BA)
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Parkinson-Patienten benötigen außergewöhnlich viele verschiedene Medikamente, die individuell kombiniert werden müssen. So nehmen Parkinson-Patienten spätestens nach fünf Jahren mindestens drei verschiedene Medikamente gegen ihre Parkinson-Erkrankung ein; hinzu kommen Medikamente gegen Begleiterkrankungen wie Schlafstörungen, psychische Beschwerden oder Schmerzen. Da häufig eine Multimorbidität vorliegt, erhöht sich die Zahl der einzunehmenden Tabletten zusätzlich. Die medikamentöse Einstellung in der Indikation Parkinson ist daher stets individuell und medizinisch anspruchsvoll. Sie muss stationär erfolgen, da zahlreiche Wechselwirkungen berücksichtigt und beobachtet werden müssen. Selbst eine andere Galenik eines Medikamentes kann im Zusammenspiel mit zahlreichen anderen Medikamenten negative Auswirkungen für die Patienten haben, wie z.B. verringerte oder gesteigerte Wirkung, Wirkverzögerung oder – beschleunigung, verstärkte oder zusätzliche Nebenwirkungen. Der ständige Austausch von Medikamenten infolge der aut idem-Pflicht gefährdet daher den Therapieerfolg.

weitere Informationen unter https://www.parkinson-vereinigung.de oder https://www.facebook.com/deutscheparkinson.vereinigungev

Αιτιολόγηση

• 2.256 Befragte nehmen täglich mehr als 5 Tabletten ein – 164 sogar mehr als 20 • bei 1.828 wurden im vergangenen Jahr bis zu 2 x Medikamente durch den Apotheker ausge-tauscht – bei 720 sogar noch öfter • alle Befragten hatten anschließend Schwierigkeiten – vor allem Schlafprobleme (788), schwächere Wirkung (588), kürzere Wirkung (452) oder Übelkeit (380) • die Mehrheit der Befragten wurde weder durch den Apotheker, noch durch Arzt über den Aus-tausch aufgeklärt

Nicht nur die Patienten selbst, sondern auch Ärzte sehen das Problem des Austausches von Medikamenten. Der Stuttgarter Neurologe Dr. Heinz Herbst betont deshalb: „Nach unseren Beobachtungen kommt bestimmt jeder dritte Parkinson-Patient deswegen in meine Praxis, nachdem wieder eines seiner oftmals bis zu sieben Medikamente ausgetauscht wurde.“

Aufgrund der speziellen Situation der Parkinson-Patienten ist daher von größter Bedeutung, dass sie ihre Medikamente unverändert auch im ambulanten Bereich erhalten, so wie sie im stationären Bereich in Form eines Medikamentenplans erarbeitet wurden. Andernfalls kann es zu gravierenden Einbußen bei der Therapie-Treue und/oder Krankenhausaufenthalten kommen.

Da die stationäre (Neu)-Einstellung bei Parkinson-Patienten mit im Schnitt 14 Krankenhaustagen neben der Dauermedikation den größten Kostenfaktor des Indikationsbereichs darstellt, können durch eine Ausnahme aus der aut idem-Pflicht relevante Einsparungen erzielt werden. Dies gilt umso mehr, als dass die fragliche Ausnahme keineswegs auf eine regelhafte Verordnung teurer Originalpräparate bezieht. Vielmehr sind es oft preiswerte Generika, die aufgrund von kassenindividuellen Rabattverträgen gegen andere ausgetauscht werden müssen, was dann zu den geschilderten negativen Folgen für die Betroffenen führt.

Die Ausnahme von der Austauschpflicht kann dabei nicht allein den behandelnden Ärzten – im Rahmen des § 129 (1) 1.b SGB V - aufgebürdet werden. Stellvertretend für viele niedergelassene Neurologen schildert der Berliner Neurologe Dr. med. Reinhard Ehret sein nachvollziehbares Problem: „Als Neurologe mit Parkinsonschwerpunkt sehe ich, dass gerade bei Parkinsonpatienten die medika-mentöse Therapie sehr differenziert erfolgen muss. Dass Präparate ausgetauscht werden, führt im-mer wieder zu Verschlechterungen. Daher würde man als Arzt bei allen Parkinsonpatienten ein „aut idem“-Kreuz setzten wollen, was nach der derzeitigen Regelung jedoch unweigerlich die Gefahr von Regressverfahren mit sich bringt.“

Um unnötiges Leid und unnötige Kosten zu verhindern, müssen Patienten mit der Diagnose Parkin-son daher grundsätzlich von der Austauschpflicht ausgenommen werden. Vielen Dank.

Σας ευχαριστούμε για την υποστήριξή σας , deutsche Parkinons Vereinigung e.V. από Neuss
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Das Bundespetiton(schein)recht ist sowieso nur ein pseudo-demokratisches Recht. Die können die Listen nehmen und in den Mülleimer schmeißen. Ob 50.000 oder 50 mio. Sie haben kein Recht auf irgendwas. Im besten Fall gibt es eine Antwort nach O-Ton der Regierungsphrasen.

Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.

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