Alueella: Saksa

Strafprozessordnung - Besserer Schutz für Opfer von Gewalt

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2013
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Petent fordert, Opfer von Gewalt besser zu schützen.

Perustelut

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein Gesetz gegen Peiniger erlassen wird, wenn deren Opfer (z.B. Ehefrauen mit ihren Kindern) vor ihren Peinigern ( z.B. in Frauenhäuser ) flüchten und zu ihren Peinigern zurückkehren und dann wieder vor ihren Peinigern flüchten, wenn sie immer wieder körperlich und oder psychisch misshandelt und oder vergewaltigt wurden und werden aber Angst haben gegen ihre Peiniger auszusagen oder Aussagen wieder zurückziehen.Strafverfolgungsbehörden können derzeit nur etwas tun, wenn die Opfer gegen ihre Peiniger aussagen. Wenn die Opfer Angst haben auszusagen oder Aussagen wieder zurückziehen, können die Behörden derzeit nichts machen. Also haben dann die Peiniger eine Art Freibrief, um weiter ihre Opfer zu quälen.Werden Frauen als Zwangsprostituierte gehalten werden, können die Behörden derzeit auch nur etwas tun, wenn die Frauen gegen ihre Zuhälter aussagen.Wenn Sekten Menschen abhängig machen und psychisch quälen und finanziell ausbeuten, können derzeit die Behörden nur etwas tun, wenn die Opfer gegen Sekten aussagen.Wenn andere Angehörige Anzeigen gegen die Peiniger der Opfer machen und bitten behördliche Gutachter einzuschalten, wenn die Opfer durch die Peinigern schwerst psychisch erkranken , dann haben die Behörden kein Interesse, wenn die Opfer aus Angst nicht gegen ihre Peiniger aussagen wollen, nachzuforschen woher die schweren psychischen Erkrankungen ( psychische Körperverletzung ) kommen. Nach den derzeitigen Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden, müssen andere Angehörige "zuschauen" wie die Opfer gequält werden, besonders in den Fällen wo Opfer immer wieder zu ihren Peinigern aus Abhängigkeit zurückkehren.

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Uutiset

  • Pet 4-17-07-3120-047757Strafprozessordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.04.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert, Opfer von Gewalt besser zu schützen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass eine strafrechtliche
    Verfolgung von Gewalttätern, insbesondere in Nähebeziehungen sowie in
    Abhängigkeitsverhältnissen, nur dann möglich sei, wenn das Opfer sich zu einer
    Aussage gegen den Täter bereit finde. Oft würden aber Opfer aus Angst nicht
    aussagen bzw. Aussagen zurückziehen, weil sie z. B. zum Täter zurückgekehrt
    seien.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom... enemmän

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