Strafprozessordnung - Bundesweite Regelung einer dokumantarisch und forensisch signifikanten Todesursachenermittlung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

37 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

37 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird die bundesweite Regelung einer dokumentarisch und forensisch signifikanten Todesursachenermittlung gefordert. Es ist seitens der Bundesregierung zeitnah die Erarbeitung einer rechtlich verbindlichen Regelung, deren Befolgung bundesweit eine lückenlose dokumentarisch und forensisch signifikante und nachvollziehbare Todesursachenermittlung gewährleistet, zu beauftragen und dem Bundestag (ggf. Bundesrat) zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung

Eine taugliche rechtlich verbindliche Regelung, die bundesweit zu beauftragen und dem Bundestag (ggf. Bundesrat) zur Beschlussfassung vorzulegeneine dokumantarisch und forensisch signifikante und nachvollziehbare Todesursachenermittlung gewährleistet, besteht genausowenig wie umgekehrt eine durchgehend im Ergebnis oder in der Methodik durchgängig suffiziente Todesursachenermittlung existiert, die eine solche Regelung, wie im Petitum angeführt, überflüssig machen oder weniger dringlich erscheinen lassen könnte.Fragen, wie beispielsweise die, inwieweit eine erste Leichenschau am Leichenfundort erfolgen muß, damit der Transport einer Leiche (nicht nur unter dem Aspekt der Temperaturführung) gerade im ländlichen Raum nicht zu Einflüssen führt, die die Erkennbarkeit bestimmter Todesursachen erschweren oder gar verfälschen können, sind ungeklärt.Dementgegen besteht nicht nur unter zivilrechtlichen Aspekten ein Interesse, sondern vor allem ein öffentliches Interesse nicht nur an einer größtmöglichen forensischen Aufklärungsrate, sondern auch an einer fallweise quantitativ sowie qualitativ dokumentierten Ursachenforschung zur wissenschaftlichen Fortschreibung der Grundlagen für künftiges medizinisches Handeln.Soweit bereits eine einschlägige Fachkommission besteht oder gar mehrere Fachkommissionen bestehen, ist es entbürokratisierend erforderlich, zu prüfen, inwieweit sinnvollerweise schon die inhaltlich konzentrierte Beauftragung nur einer Kommission, wie im Petitum angeführt, durch eine Bundesbehörde besteht und wie stringent bereits eine solche Beauftragung ergebnisorientiert formuliert ist.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.01.2018
Sammlung endet: 26.02.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-19-15-225-002555 Bestattungswesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird die bundesweite Regelung einer dokumentarisch und forensisch
    signifikanten Todesursachenermittlung gefordert.

    Zur Begründung wird ausgeführt: Es ist seitens der Bundesregierung zeitnah die
    Erarbeitung einer rechtlich verbindlichen Regelung, deren Befolgung bundesweit
    eine lückenlose dokumentarisch und forensisch signifikante und nachvollziehbare
    Todesursachenermittlung gewährleistet, zu beauftragen und dem Bundestag (ggf.
    Bundesrat) zur Beschlussfassung vorzulegen.

    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 37 Mitzeichnungen sowie 14 Diskussionsbeiträge
    ein.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:

    Der Bund hat für das Bestattungsrecht keine Gesetzgebungskompetenz, diese liegt
    bei den Ländern. Die Bestattungsgesetze der Länder sehen vor, dass jede Leiche
    zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunkts, der Todesart und der
    Todesursache von einem Arzt zu untersuchen ist (Leichenschau), siehe zum Beispiel
    § 3 Berliner Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen.

    Zur Verbesserung der Qualität der Leichenschau gibt es seit einiger Zeit Prüfungen
    und Initiativen sowohl im Rahmen der Konferenz der Justizministerinnen und
    Justizminister als auch der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der
    Länder. Dies hat zur Formulierung von Empfehlungen geführt. Diese Empfehlungen
    betreffen vor allem die Qualifikation und die Fort- und Weiterbildung der für die
    Leichenschau zuständigen Ärzte und sind insoweit adressiert an die Länder und
    berufsständischen Organisationen (Ärztekammern), in deren Organisation- und
    Regelungszuständigkeit diese Aspekte fallen.

    Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Gesundheit eine
    Machbarkeitsstudie des Statistischen Bundesamtes und des Deutschen Instituts für
    Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zur Einführung einer
    bundeseinheitlichen elektronischen Todesbescheinigung. Untersucht werden
    technische und anwendungsorientierte Voraussetzungen eines einheitlichen und
    elektronischen Leichenscheins. Dieser könnte dazu beitragen, die
    Todesursachenstatistik zu verbessern und mithin auch eine fundiertere
    Todesursachenforschung ermöglichen.

    Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
    Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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49 %
243 Unterschriften
116 Tage verbleibend

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