Região: Alemanha

Strafprozessordnung - Novellierung von § 252 Strafprozessordnung (Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung)

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
28 Apoiador 28 em Alemanha

A petição foi terminada.

28 Apoiador 28 em Alemanha

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2019
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, § 252 Strafprozessordnung (StPO) wie folgt zu erweitern und neu zu fassen: "Die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht, einschließlich der Schriftstücke und Augenscheinsobjekte, die er in der Vernehmung übergeben hat und die Bestandteil seiner Aussage geworden sind, dürfen nicht verlesen oder sinnlich wahrgenommen werden."

Razões

Über seinen Wortlaut hinaus verbietet § 252 StPO die Verlesung der Aussage einschließlich der Schriftstücke, die der Zeuge bei der Vernehmung übergeben hat und die Teil der Aussage geworden sind (vgl. Fischer, StPO-Kommentar, § 252 Rn. 12a).Ist im Rahmen der Vernehmung eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen ein Augenscheinsobjekt übergeben worden, auf das sich die Aussage des Zeugen bezieht, und macht der Zeuge in der Hauptverhandlung von dem ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, unterliegt auch das Augenscheinsobjekt als Bestandteil der Vernehmung dem Verwertungsverbot des § 252 StPO (Schlothauer/Weider/Wollschläger in: Schlothauer/Weider/Wollschläger, Verteidigung im Revisionsverfahren, 3. Aufl. 2018, II. Sonstige Augenscheinsobjekte, Rn. 1223).Durch die geforderte Präzisierung und Erweiterung des Wortlautes von § 252 StPO bedarf es der bisher praktizierten, den Wortlaut des Gesetzes überschreitenden teleologischen Extension oder Analogie nicht mehr. Sie sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit.Zudem wird durch den geforderten neuen Wortlaut gesetzlich definiert, was ein Augenscheinsobjekt ausmacht - seine sinnliche Wahrnehmbarkeit (vgl. RGSt 47, 235 (237)).

Link para a petição

Imagem com código QR

Deslizamento destacável com código QR

fazer o download (PDF)

Novidades

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

Ajude a fortalecer a participação cívica. Queremos que as suas preocupações sejam ouvidas, permanecendo independentes.

Apoiar agora