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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass Richter in Fällen notwendiger Verteidigung gegen den Willen der Angeklagten und/oder ohne deren Wissen nur Anwälte als Pflichtverteidiger beiordnen dürfen, welche die Zusatzausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht absolviert haben, mindestens 10 Jahre eine Kanzlei für Strafrecht eigenverantwortlich geleitet und ihre Kanzlei außerhalb des Gerichtsbezirkes des Gerichtes haben.
Perustelut
Eine sachgerechte Strafverteidigung erfordert neben ausgezeichneter Kenntnisse im Strafrecht und Prozessrecht, auch sehr viel Erfahrung um Umgang mit Staatsanwälten und Richtern sowie eine große Kenntnis der Rechtsprechung.Um zu vermeiden, dass Anwälte Rücksicht auf spätere Fälle zu Lasten der Mandanten nehmen, ist es von Vorteil, wenn die Pflichtverteidiger nur selten an dem jeweiligen Gericht tätig sind. Man vermeidet so, dass Anwälte in Interessenkonflikte kommen.In der Rechtspraxis ist es leider durchaus üblich, dass Gerichte Anwälte als Pflichtverteidiger einsetzen, die dafür gar nicht qualifiziert sind. Da werden Anwälte für Medienrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht beigeordnet, was die Fürsorgepflicht der Richter gegenüber dem Angeklagten verletzt und zudem sein Recht auf ein faires Recht geradezu vorsätzlich torpediert.In der Praxis werden dann viele Unschuldige, insbesondere Arme, Alte und Kranke, in Folge unsachgemäßer Verteidigung, gelinde formuliert, verurteilt.An dieser Stelle würde ich gern Beispiele auflisten, aber dies würde gegen die Richtlinien zur Veröffentlichung von Petitionen des Bundestages verstoßen, weshalb ich hier darauf verzichte.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
03.11.2018
Vetoomus päättyy:
17.12.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 16.3.2021
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan