Vetoomus on hylätty.
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge beschließen , dass die Diskrepanz zwischen dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und dem Jugendschutzgesetz für Nacktposen Aufnahmen abgeschafft wird.
Perustelut
Im Internet dürfen Darstellungen mit unnatürlich geschlechtsbetonten Körperhaltungen Minderjähriger generell nicht zugänglich gemacht werden - auch nicht gegenüber Erwachsenen. Hingegen ist der Verkauf derselben Inhalte auf Trägermedien an Erwachsene - z.B. in Sexshops - vollkommen legal.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 29.8.2017Pet 4-18-07-45-005131
Strafrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass die unterschiedlichen Regelungen zwischen dem
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder und dem Jugendschutzgesetz zu
Darstellungen Minderjähriger mit unnatürlich geschlechtsbetonten Körperhaltungen
angeglichen werden.
Er führt aus, dass derartige Darstellungen im Internet generell - auch für Erwachsene
- nicht zugänglich gemacht werden dürften. Der Verkauf dieser Inhalte auf sonstigen
Medien an Erwachsene sei jedoch bislang legal.
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