25 Podpisi
Proces peticije je bil zaključen
To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija je naslovljena na: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, § 129 Strafgesetzbuch (Bildung krimineller Vereinigungen) dahingehend zu ändern, dass Absatz 3 Nummer 1 ("...politische Parteien...") entfällt und stattdessen ein neuer Absatz 8 lautet "Die in Absatz 1 vorgesehenen Strafen sind zu verdoppeln, wenn die Vereinigung eine politische Partei ist"
razlog
Die Bildung einer kriminellen Vereinigung ist verboten. Dem ist nicht zu widersprechen und entsprechend ist es geregelt in Absatz 1 und Absatz 2.Auch der Versuch eine solche kriminelle Vereinigung zu gründen, ist verboten und strafbar wie in Absatz 4 festgeschrieben.Die Ausnahme der Strafbarkeit von politischen Parteien ist unlogisch, denn auch eine politische Partei könnte sich zu einer kriminellen Vereinigung „weiterentwickeln“ und ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Dieser Möglichkeit ist daher vorzubeugen um ein mögliches Abgleiten in die Kriminalität zu verhindern ggf. zu ahnden.An politische Parteien ist ein ganz besonders strenger Maßstab anzulegen, verkörpern sie doch geradezu die Demokratie in unserem Lande durch die Kanalisierung verschiedenster Meinungen und politischer Strömungen auf der Grundlage des Grundgesetzes und Gesetze. Parteien haben eine Vielzahl von „Annehmlichkeiten“, insbesondere lassen sie sich vom Steuerzahler finanzieren, so dass auch der Bürger als Souverän einen Anspruch an vollkommene Grundgesetztreue und Ehrlichkeit erwarten kann.
Povezava do peticije
Listek za trganje s kodo QR
Prenesi (PDF)Informacije o peticiji
Peticija se je začela:
02. 06. 2019
Konec peticije:
15. 08. 2019
Regiji:
Nemčija
kategorijo: