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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, verurteilten Volksverhetzern die Wählbarkeit zu entziehen. Der Straftatbestand der Volksverhetzung im § 130 StGB soll dahingehend erweitert werden, dass eine Verurteilung zum Entzug des passiven Wahlrechts für einen festzulegenden Zeitraum führen möge.
Perustelut
Die Anzeigen wegen Volksverhetzung gegen Bundestags- und Landtagsabgeordnete haben in der letzten Zeit drastisch zugenommen. Die Verurteilung mehrerer Abgeordneter in der nahen Zukunft gilt als wahrscheinlich, zumindest als vorstellbar. Diese zuvor unbekannte Situation fördert einen eklatanten Widerspruch zutage - schließlich scheint es unvorstellbar, dass eine Person, die öffentlichen gegen Teile der Bevölkerung hetzt oder die Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, gleichzeitig als Volksvertreter alle Teile der Bevölkerung gleichermaßen vertreten kann. Ein Volksverhetzer kann kein Volksvertreter im Sinne des Wortes sein, und sollte es auch juristisch nicht sein dürfen. Der Entzug der Wählbarkeit wegen bestimmter Verurteilungen ist auch in anderen demokratischen Staaten nicht unüblich. Das deutsche Grundgesetz bietet hierfür sogar bereits eine explizite Möglichkeit: So kann nach Artikel 18 GG der oder diejenige seine Grundrechte verwirken, "wer die Freiheit der Meinungsäußerung [...] zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht". Auch ist der Tatbestand der Volksverhetzung mit dem von allen Abgeordneten geleisteten Amtseid unvereinbar. Wer etwa die Menschenwürde anderer angreift kann nicht gleichzeitig dem Wohle aller verpflichtet sein und wer die Bevölkerung zum zum Hass oder zur Gewalt aufstachelt wahrt weder das Grundgesetz noch die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze.
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Vetoomus alkoi:
03.01.2018
Vetoomus päättyy:
05.03.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 1.8.2020
Väittely
Zu einseitig, besser wäre es für jeden Feind des GG.