Straftaten gegen die persönliche Freiheit - Strafrechtliche Konsequenzen beim Zuwiderhandeln gegen § 235 Strafgesetzbuch (Entziehung Minderjähriger)

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
31 Ondersteunend 31 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

31 Ondersteunend 31 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2016
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition werden strafrechtliche Konsequenzen bei einem Zuwiderhandeln nach § 235 Strafgesetzbuch gegen das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geteiltem Sorgerecht der Eltern gefordert.

Reden

Das Gesetz § 235 Entziehung Minderjähriger (StGB) ist völlig unzureichend, da es einen Großteil der Kindesentführungen juristisch nicht erfassen kann. Insbesondere bei Kindesentzug im unmittelbaren familiären Umfeld durch einen Angehörigen, gibt es erhebliche Defizite. So kann ein Elternteil, ohne Absprache mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil, mit dem gemeinsamen Kind völlig ungehindert innerhalb Deutschlands umziehen, den Wohnsitz des Kindes ab- und ummelden sowie die dafür relevanten Behördengänge durchführen. Das Sorgerecht, das unter anderem das Aufenthaltsbestimmungsrecht beinhaltet, hat in diesem Zusammenhang de facto keine Bedeutung und ist nichts weiter als ein Papiertiger.Dem zurückgelassenen Elternteil bleibt in der Regel nur der Gang zum Familiengericht, um den alten Status „einzuklagen“ und das Kind per Gerichtsbeschluss wieder an den alten Wohnort zu bringen. Die sehr langwierigen Prozesse beim Familiengericht verhindern dies praktisch immer, sodass ein solcher Beschluss quasi nie verfügt wird.Im Gegenteil. In den allermeisten Fällen wird sogar zugunsten des weggezogenen Elternteils entschieden, mit der Begründung, dass sich das Kind am aktuellen Wohnort eingelebt habe, und ein erneuter Wohnortwechsel dem Kind wiederholt seelischen Schaden zufügen würde. Nach Argumentation der Richter, wird daher am Status quo nicht mehr gerüttelt. Eine Änderung des Strafgesetzbuches würde Staat und Bürger entlasten, da endlose Prozesse vorm Familiengericht gar nicht erst geführt werden müssten. Der Staat hätte mehr Kapazitäten zur Verfügung, juristisch brisantere Aufgaben auszuüben, Jugendämter könnten ihre Ressourcen gezielter einsetzen.Darüberhinaus würden Ordnung und Transparenz in die Grauzone des Familienrechts, insbesondere in Bezug auf die Gleichstellung beider Elternteile, geschaffen werden. Zudem würde willkürliches Verhalten, eines nur nach den eigenen Vorteilen orientierten Elternteils, schon im Ansatz erfolgreich unterbunden werden.

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Nieuws

  • Pet 4-18-07-4514-033625

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.05.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition werden strafrechtliche Konsequenzen bei einem Zuwiderhandeln nach
    § 235 Strafgesetzbuch gegen das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht bei
    geteiltem Sorgerecht der Eltern gefordert.
    Zur Begründung der Petition wird insbesondere ausgeführt, die bestehenden
    rechtlichen Möglichkeiten, gegen Kindesentziehung vorzugehen, seien unzureichend.
    Nach langwierigen Verfahren vor den Familiengerichten werde in der... verder

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