Περιοχή: Γερμανία

Strafverfahren - Unterbindung des Vertriebs von Kindermissbrauchspornografie auf Internet-Suchportalen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
58 Υποστηρικτικό 58 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

58 Υποστηρικτικό 58 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird ein Gesetz gefordert, damit Staatsanwaltschaften und Landeskriminalämter in die Lage versetzt werden, den Vertrieb von Kindermissbrauchspornografie auf Internet-Suchportalen unterbinden und Strafermittlungen gegen die Verantwortlichen durchführen können.

Αιτιολόγηση

Nach geltenden Gesetzen ist es strafbar, Pornografie öffentlich zur Schau zu stellen, besonders aber auch Kindern vorzuführen oder gar Kinder zu missbrauchen und den sexuellen Missbrauch zu filmen und zur Schau zu stellen. Das Internet dient rein dem Zweck öffentlicher zur Schaustellung.Die zentrale Hilfe für die Suche von Inhalten sind o. g. Suchportale/~maschinen, die durch die 'Verlinkung/Links' in den allermeisten Fällen erst dem Nutzer das Auffinden solcher Kindesmissbrauchspornografie oder Pornografie im Allgemeinen ermöglichen. Ohne solch eine Funktion wären die allermeisten kriminellen (also alle Pornoseiten, nicht nur solche mit Kindesmissbrauchspornografie !!) Seiten den Nutzern überhaupt nicht bekannt. Allein die Tatsache, dass es in einem Rechtsstaat privaten Firmen über bis zu Jahrzehnte hinweg ungestraft durch 'aktive Passivität' der Verantwortlichen erlaubt wurde und wird, InternetNutzerInnen direkte Verbindungen zu Beweisen oder gar Tatorten von sexualisierter Kindesfolter anzubieten, bedeutet für mich klare Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, aber auch die UNO-Kinderrechtskonvention, von Verstössen gegen deutsche Gesetze ganz zu schweigen.Anders als von vielen Politikern behauptet wird, ist es durchaus möglich, Internetinhalte zügig aus dem Netz zu nehmen, selbst bei internationalen Standorten. Dies zeigt sich immer wieder, wenn es um terroristische oder kriminelle Vereinigungen geht. Nach Medieninformationen soll in Österreich kindesmissbrauchspornografischer Inhalt durch eine Initiative innerhalb eines Tages gelöscht werden. In Deutschland eine schlichte 'Utopie', wenn man Politikern u. a. zuhört.Bei den Kindern dieses Landes und auf Grund der Internationalität des Internets, schlicht des gesamten Planeten hat es aber keine Regierung seit Einführung des Internets für den Privatgebrauch geschafft, beim Kinderschutz ebenso effektive Masstäbe und handlungsverpflichtende !!!!! Gesetze zu schaffen, die die Zurschaustellung der Massenvergewaltigung von Kindern unterbinden. Ganz im Gegenteil hat diese Verbrechensart immerweiter zugenommen und ein Ausmaass erreicht, das einem Krieg gegen Kinder gleichkommt. Ich fordere daher den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung dazu auf, schnellstmöglich die verantwortlichen Staatsanwaltschaften und Landeskriminalämter, zur Not durch Strafanzeigen von Kanzlerin Merkel oder einzelne MinisterInnen oder Bundestagsabgeordnete dazu zu veranlassen, Strafverfahren gegen die Verantwortlichen bei Internetsuchportalen/~maschinen aufzunehmen und kriminelle Seiten sofort aus dem Netz zu nehmen, inklusive der Leistungen bei den Internet-Suchportalen, wie es bei terroristischen Vereinigungen seit Jahren getan wird.Im Fall des Bundestages mindestens aber per Beschluss.Mit freundlichen Grüßen

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Νέα

  • Pet 4-18-07-312-033985

    Strafverfahren


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird ein Gesetz gefordert, mit dem Staatsanwaltschaften und
    Landeskriminalämter in die Lage versetzt werden, den Vertrieb von
    Kindermissbrauchspornografie auf Internet-Suchportalen zu unterbinden und
    Strafermittlungen gegen die Verantwortlichen durchführen zu können.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, das Internet ermögliche über
    Suchportale das Auffinden von Kindermissbrauchspornografie oder Pornografie... παρακάτω

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