Straßenbenennung nach Personen des öffentlichen Dienstes

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
1 rėmėjas 1 in Šlėzvigas-Holšteinas

Peticija pabaigta

1 rėmėjas 1 in Šlėzvigas-Holšteinas

Peticija pabaigta

  1. Pradėta liepos 2022
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Schleswig-Holsteinischen Landtages .

Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen im Land Schleswig-Holstein nach Personen, die im öffentlichen Dienst des Landes Schleswig-Holstein beschäftigt waren und bei der Ausübung ihres Dienstes durch vorsätzliche Gewalteinwirkung Dritter getötet worden sind.

Begründung:

Der gewaltsame Tod zweier Polizeibeamter des Landes Rheinland-Pfalz am 31.01.2022 hat bundesweit zu tiefer Bestürzung, Trauer, Wut und Mitgefühl geführt. Zwei Polizeibeamte haben bei der Ausübung ihres Dienstes durch mehrere Schüsse ihr Leben verloren. Als Dank und Anerkennung für den geleisteten Dienst sowie zur Mahnung und Erinnerung sollten daher im Land Schleswig-Holstein zukünftig öffentliche Straßen und Plätze auch nach Personen benannt werden, die im Dienste des Landes standen und bei der Ausübung ihrer Tätigkeit gewaltvoll ums Leben gekommen sind. Insbesondere Polizeibeamtinnen und -beamte sind häufig massiver Gewalt und Drohungen ausgesetzt. Wenn dabei ein Bediensteter des Landes sein Leben durch Gewalteinwirkung verliert, sollte diese Person besonders gewürdigt und an sie erinnert werden.

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žinios

  • 06.09.2022Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von einem Mitzeichner unterstützt wird, auf der Grundlage der von dem Petenten dargelegten Aspekte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus beraten.Zur allgemeinen Rechtslage erläutert das Verkehrsministerium, dass es sich bei der Benennung von Straßen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, um eine gemeindliche Aufgabe handele, die im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich durch die Gemeinden wahrgenommen werde. Dabei erfülle die Straßenbenennung grundsätzlich eine Ordnungs- und Orientierungsfunktion und könne darüber hinaus zur... toliau

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