Straßenbenennung nach Personen des öffentlichen Dienstes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
1 Unterstützer 1 in Schleswig-Holstein

Die Petition wurde abgeschlossen

1 Unterstützer 1 in Schleswig-Holstein

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet Juli 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

07.09.2022, 04:37

06.09.2022Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von einem Mitzeichner unterstützt wird, auf der Grundlage der von dem Petenten dargelegten Aspekte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus beraten.Zur allgemeinen Rechtslage erläutert das Verkehrsministerium, dass es sich bei der Benennung von Straßen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, um eine gemeindliche Aufgabe handele, die im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich durch die Gemeinden wahrgenommen werde. Dabei erfülle die Straßenbenennung grundsätzlich eine Ordnungs- und Orientierungsfunktion und könne darüber hinaus zur Wahrung gemeindlicher Traditionen oder Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger beitragen. Die gemeindliche Ermessensentscheidung, ob und welchen Namen eine Straße erhalte, unterliege dabei kaum Einschränkungen. Lediglich die Ordnungsfunktion des Straßennamens müsse sichergestellt werden. Der Petitionsausschuss weist ergänzend darauf hin, dass die hier dargestellten Aspekte gleichermaßen für die Benennung von öffentlichen Plätzen gelten.Vollständigkeitshalber führt das Ministerium aus, dass über die Entscheidungen einer Gemeinde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben nur eine Rechtsaufsicht bestehe. Ein kommunalaufsichtliches Einschreiten komme demnach ausschließlich in solchen Fällen in Betracht, in denen eine Verwechslung zu anderen Straßen möglich oder die Straßenbenennung für Anlieger unzumutbar sei. Eine Gemeinde könne nicht verpflichtet werden, eine bestimmte Straßenbenennung vorzunehmen. Der Petitionsausschuss nimmt den Hinweis aus der Stellungnahme des Ministeriums auf, dass es den Bürgerinnen und Bürgern freisteht, mit konkreten Namensvorschlägen eigenständig an die Gemeinden heranzutreten.Der Petitionsausschuss dankt dem Petenten für dessen Anregung und drückt seine Wertschätzung für dessen Initiative aus. Da die Gemeinden für die Benennung von Straßen und Plätzen selbst zuständig sind, spricht der Ausschuss die Empfehlung aus, dass sich Bürgerinnen und Bürger bei konkreten Vorschlägen direkt an die Gemeinde wenden.Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.


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