Region: Germany

Straßenpersonenverkehr - Einbau und Betrieb von Fahrtenschreibern für die gewerbliche Personenbeförderung

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
102 supporters 102 in Germany

The petition is denied.

102 supporters 102 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen eine verpflichtenden Einbau und Betrieb von Fahrtenschreibern in Fahrzeugen für gewerbliche Personenbeförderung vorzuschrieben. Zusätzlich möge der Bundestag beschließen die Lenk- und Ruhezeiten, die jetzt schon für den LKW-Verkehr gelten, auf das Personenbeförderungsgewerbe anzuwenden.

Reason

Im Gegensatz zum LKW-Verkehr gibt es im Personenbeförderungsgewerbe (Taxi und Mietwagen) keine gesetzlichen Vorschriften zur Lenk- und Ruhezeit. Es gelten nur die normalen Arbeitszeitgesetze für Angestellte, die oftmal im Personenbeförderungsgewerbe nicht eingehalten und/oder kontrolliert werden. Die Arbeitszeitgesetze gelten dabei nur für angestellte Fahrer aber nicht für selbstständige Fahrer.Die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer sind deswegen vorgeschrieben, um der Müdigkeit der Fahrer vorzubeugen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die gleichen Argumente gelten im Prinzip auch für Fahrer die Personenbeförderung durchführen. Es geht dabei um den Schutz der Fahrer, der Fahrgäste und auch der anderen Verkehrsteilnehmer.Da es klare Arbeitszeitregelungen für angestellte Fahrer und keinerlei gesetzliche Vorgaben für selbstständige Fahrer gibt (außer den allgemeinen Gesetzen der StVO) kommt es auch zu einem ungleichgewicht zwischen Angestellten und Selbstständigen. Dabei gibt es keinen Grund, warum ein selbstständiger Fahrer sicherer Arbeitszeiten von 12 oder 14 Stunden absolvieren kann als ein Angestellter. Auch ein selbstständiger LKW-Fahrer muss sich an die Lenk- und Ruhezeiten halten.Im Gegensatz zum LKW-Betrieb kommt es allerdings im Personenbeförderungsbetrieb immer wieder zu Standzeiten wenn auf Kunden gewartet wird. Dadurch wird die Lenkzeit unterbrochen. Trotzdem sollte die gesetzlichen Regelungen, die für LKW-Fahrer gelten, auch im Personenbeförderungsgewerbe angewendet werden. Denn auch das Warten auf Kundschaft gilt bei Angestellten als Arbeitszeit. Und da die Arbeitszeit auf regulär 8 Stunden (Ausnahmen nicht berücksichtigt) begrenzt ist, sollte auch die Lenkzeit bei Selbstständigen ebenfalls wie bei Angestellten begrenzt sein.Durch die Einführung des Mindestlohns zum 01.01.2015 sind Arbeitgeber ebenfalls verpflichtet, die Arbeits- und Pausenzeiten ihrer Angestellten lückenlos zu dokumentieren. Dies umzusetzen und zu kontrollieren ist technisch sehr kompliziert. Durch eine unzureichende manipulierbare Dokumentation von Arbeitszeiten können Arbeitgeber Schlupflöcher nutzen um den Mindestlohn zu umgehen. Durch den verpflichtenden Einbau und Betrieb von Fahrtenschreibern lassen sich sowohl die Lenk-, Ruhe-, und Arbeitszeiten jederzeit lückenlos dokumentieren.

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News

  • Pet 1-18-12-9204-014164



    Straßenpersonenverkehr



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.06.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Mit der Petition wird gefordert, die gesetzlichen Bestimmungen zu Lenkzeiten,

    Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten auch auf die Fahrer von Taxen und

    Mietwagen auszudehnen.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe

    liegen dem Petitionsausschuss 102 Mitzeichnungen und 14 Diskussionsbeiträge vor.

    Es wird um Verständnis... further

Not yet a PRO argument.

DIe Grundlage dieser Peitition ist mit der beschlossenen Einführung des Fiskaltaxameters zum 01.01.2017 hinfällig! Denn der Fiskaltaxameter wird alle Stand-und Fahrtzeiten lückenlos erfassen! Standzeiten dürfen/können ab 3 Min. als "Pausenzeit" per Knopfdruck genutzt werden!

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