Reģions: Vācija

Straßenverkehrs-Ordnung - Änderung der Verkehrszeichen (239-242) in Anlage 2 zur StVO Nr. 18-22

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Sākās 2018
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die in der Anlage 2 zur StVO Nr. 18-22 abgedruckten Verkehrszeichen (Zeichen 239-242) geändert werden und nicht nur Frauen mit Kind, sondern auch Männer mit Kind gezeigt werden.

Pamatojums

Durch die Verwendung von Verkehrszeichen mit dort ausschließlich abgebildeten Frauen werden Männer ohne sachlichen Grund benachteiligt. Der Gleichheitsgrundsatz gebietet, dass Frauen oder Männer nicht aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden. Durch die genannten Verkehrszeichen wird der Eindruck erweckt, dass Kinder nur von Frauen beim Spazierengehen oder in der Fußgängerzone begleitet werden. Dieses Rollenbild ist nicht mehr zeitgemäß. Durch Elterngeld und den allgemeinen gesellschaftlichen Wandel sind immer mehr Männer mit der Kindererziehung befasst. Auch Väter gehen (ohne die Mütter) spazieren und halten sich im öffentlichen Raum auf. Auch Mütter überlassen die Kindererziehung dauerhaft oder zumindest für einen längeren Zeitraum den Vätern, während sie selbst einer vollzeitigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Schilder stimmen daher nicht mehr mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit überein, gleichwohl behindern sie die tatsächliche Gleichstellung in den Bereichen, in denen die Eltern nicht einvernehmlich über die Rollenverteilung entscheiden.Von den Schildern geht ein Effekt aus, der Männer/Väter benachteiligt. Das Bild, dass die Mütter immer noch die Hauptverantwortlichen für die Erziehung sind, verfestigt sich. Nicht zuletzt durch das Vorhandensein derartiger Verkehrszeichen wird der Eindruck hervorgerufen, dass dies der Regelfall ist. Natürlich hat dies nicht zur Folge, dass Väter in der Nutzung von Fußwegen beschränkt werden. Das tradierte Rollenbild wird aber verstärkt, was zur Folge hat, dass Väter auch in anderen Lebensbereichen als Erziehungsberechtigte zweiter Klasse angesehen und diskriminiert werden. Dies zieht sich durch alle gesellschaftlichen und auch rechtlichen Bereiche und führt dazu, dass selbst in der Justiz von einem geschlechtsbedingten höheren Eignungsgrad der Mutter bei der Erziehung ausgegangen wird. Bei gleicher Eignung wird regelmäßig der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht erteilt. Erhalten beide Eltern im Fall einer Trennung das gemeinsame Sorgerecht, wird trotzdem die Mutter bei der Ausübung bevorzugt. Sachliche Gründe dafür liegen nicht vor. Der Grund der Zuordnung ist vielmehr das allgemeine Rollenbild.Eine Änderung der Verkehrszeichen wäre einer von mehreren notwendigen Schritten, dies zu ändern. Würden auch Väter mit Kindern auf den Schildern zu sehen sein, würde dies mit dazu beitragen, dass eine Erziehung durch Väter auch als normal angesehen wird. Letztlich muss es das gesellschaftliche Ziel sein, die Erziehung durch den Elternteil ausüben zu lassen, der besser geeignet ist. Bei gleicher Eignung muss es von beiden gleichermaßen ausgeübt werden können. Daher ist es konsequent und wünschenswert, die Schilder entsprechend zu ändern. Es ist insoweit auch nicht wesentlich aufwendiger zwei verschiedene Schilder zu produzieren. Die Rechtssicherheit wird dadurch ebenfalls in keiner Weise beeinträchtigt. In vielen privaten Bereichen (z.B.Parkplätze) ist eine derartige Gleichstellung bereits Realität.

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Informācija par petīciju

Sākās petīcija: 02.03.2018
Petīcija beidzas: 19.04.2018
Reģions: Vācija
Kategorija:

Jaunumi

  • Pet 1-19-12-9213-004586 Straßenverkehrs-Ordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    enthaltenen Verkehrszeichen „Gehweg", „Gemeinsamer Geh- und Radweg",
    „Getrennter Rad- und Gehweg" sowie „Fußgängerzone" derart geändert werden, dass
    nicht nur Frauen mit Kind, sondern auch Männer mit Kind gezeigt werden.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 25 Mitzeichnungen und zwei Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht... vairāk

Debates

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