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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß das Strafmaß für unerlaubtes Benutzen von elektronischen Geräten (insbesondere Mobiltelefone) während des Führens von Kraftfahrzeugen demjenigen von Alkoholfahrten mindestens gleichgestellt wird.
Perustelut
Im Straßenverkehr ist täglich -häufig mehrfach- zu beobachten, daß Auto- und sogar Berufs(!)kraftfahrer trotz Strafandrohung ihr Smartphone oft sogar zum Texten benützen und dadurch sich und andere Verkehrsteilnehmer in unverantwortlicher Weise gefährden. Die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist sehr gering, die Strafen für dieses Gefährdungspotential vergleichsweise niedrig. In jüngster Vergangenheit häuft sich die Anzahl der Unfälle mit unbekannter Ursache, bei denen Fahrzeuge auch auf schnurgerader Strecke ohne ersichtlichen Grund schwer verunglücken. Sicher könnte eine drastische Erhöhung der Geldstrafe in Verbindung mit mindestens vierwöchigem Fahrverbot -bis auf einige wenige Unbelehrbare- viele Verkehrsteilnehmer zum Überdenken ihres Verhaltens bewegen.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 16.7.2021
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