Straßenverkehrs-Ordnung - Gleichstellung des Strafmaßes für das Nutzen von elektronischen Geräten (z.B. Mobiltelefone) während des Führens von Kraftfahrzeugen mit Alkoholfahrten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
189 Unterstützende 189 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

189 Unterstützende 189 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß das Strafmaß für unerlaubtes Benutzen von elektronischen Geräten (insbesondere Mobiltelefone) während des Führens von Kraftfahrzeugen demjenigen von Alkoholfahrten mindestens gleichgestellt wird.

Begründung

Im Straßenverkehr ist täglich -häufig mehrfach- zu beobachten, daß Auto- und sogar Berufs(!)kraftfahrer trotz Strafandrohung ihr Smartphone oft sogar zum Texten benützen und dadurch sich und andere Verkehrsteilnehmer in unverantwortlicher Weise gefährden. Die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist sehr gering, die Strafen für dieses Gefährdungspotential vergleichsweise niedrig. In jüngster Vergangenheit häuft sich die Anzahl der Unfälle mit unbekannter Ursache, bei denen Fahrzeuge auch auf schnurgerader Strecke ohne ersichtlichen Grund schwer verunglücken. Sicher könnte eine drastische Erhöhung der Geldstrafe in Verbindung mit mindestens vierwöchigem Fahrverbot -bis auf einige wenige Unbelehrbare- viele Verkehrsteilnehmer zum Überdenken ihres Verhaltens bewegen.

Link zur Petition

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