Straßenverkehrsordnung - Abstandhalten beim Anhalten an Bahnübergängen

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Kampanje tas opp
Deutschen Bundestag
70 Støttende 70 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

70 Støttende 70 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet 2013
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der § 19 der Straßenverkehrsordnung geändert wird. Es soll eingefügt werden, dass Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse über 2,8 Tonnen und Gespanne jeglicher Art, beim Senken der Schranken bzw. bei Rot- / Blinklicht oder dem Schwenken einer Fahne bzw. roten Leuchten eines Bahnbedienstete, bereits an der einstreifen Bake anhalten müssen.

Grunnen til

Mit der Änderung der Vorschrift soll verhindert werden, dass größere Fahrzeug und auch die Fahrer der flotten "Kleintransporter", insbesondere Pkw- und Traktorengespanne oder Gefahrgutfahrzeuge, beim Schließen der Schranken bzw. Herrannahen des Zuges noch über den Bahnübergang "herrüberhuschen" und auf dem Bahnübergang stecken bleiben. Eine Regelung in ähnlicher Art gab es einst in der Straßenverkersordnung. Die Abschaffung dieser "guten" Verhaltensvorschrift ist für mich nicht nachvollziehbar.

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nyheter

  • Pet 1-17-12-9213-047500

    Straßenverkehrs-Ordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, § 19 der Straßenverkehrs-Ordnung zu ändern, so
    dass Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse über 2,8 Tonnen und Gespanne vor
    Bahnübergängen bei roten oder gelben Blink- oder Lichtzeichen bereits an der
    einstreifigen Bake anhalten müssen.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 70 Mitzeichnungen und acht Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis... lengre

Ingen PRO-argument ennå.

Ingen CONS-argument ennå.

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