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No se aceptó la petición.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 12 StVO Abs. 3b dahingehend zu ändern / erweitern, dass eine Umgehung der Höchstparkdauer für Kraftfahrzeuganhänger im selben Bereich verhindert wird.
Razones.
§ 12 StVo, Abs. 3b: „Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.“Der Paragraph ist zu allgemein gehalten, was den Eigentümern / Besitzern von Kraftfahrzeuganhängern einen enormen Spielraum gestaltet. Durch gezieltes Umstellen des Kraftfahrzeuganhängers (oder verstellen deren Räder) um wenige Zentimeter bis Meter oder kurzes (20 – 30min.) Umherfahren und anschließendem Abstellen an gleicher Stelle / gleicher Bereich im öffentlichen Straßenverkehr vor Ablauf der zwei Wochen – Frist, wird die StVO oft erfolgreich umgangen.Nicht jedes zuständige Ordnungsamt nimmt sich den Beschluss des OLG Frankfurt (AZ: 2WS (B) 553/92 OWiG) als Handlungsgrundlage für ein Einschreiten gegen die „Parksünder“ zur Vorlage.Vielmehr wird ausschließlich die „Ventilstellung“ des Kraftfahrzeuganhängers innerhalb der Frist dokumentiert, die nach manuellem Verstellen der Reifen, einfaches Umherfahren oder Umparken durch den Besitzer / Eigentümer sich natürlich immer wieder verändert. Eine reelle Chance für einen anderen Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle / in diesem Bereich sein Kraftfahrzeug zu parken, besteht somit in keinster Weise.Für eine mögliche Änderung des § 12 StVo, Abs. 3b ist vorab zu hinterfragen, was der Gesetzgeber ursprünglich mit diesem Paragraphen bezwecken wollte.Sollte der Gesetzgeber ein generelles Parkverbot für Kraftfahrzeuganhänger nach 2 Wochen im öffentlichen Straßenverkehr angedacht haben, dann käme folgende vorgeschlagene Änderung in Betracht:„Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf innerhalb eines Umkreise von 10m nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. In diesem Bereich ist ein wiederholtes Parken unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.“Wollte der Gesetzgeber nur verhindern, dass der Anhänger als „Dauerparker“ an derselben Stelle / demselben Bereich geparkt wird, dann käme folgende vorgeschlagene Änderung in Betracht:„Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf innerhalb eines Umkreise von 10 m nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.“
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
04/09/2014
La petición termina:
28/10/2014
Región:
Alemania
Categoría, Tema:
Noticias
-
Pet 1-18-12-9213-012248
Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent begehrt eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung dahingehend, dass
die zweiwöchige Höchstparkdauer für Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug
nicht mehr durch eine Scheininbetriebnahme umgangen werden kann.
Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 64 Mitzeichnungen und
43 Diskussionsbeiträgen vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
der vorgetragenen... Más.
Debate
Nutzer von Anhängern parken diese oft ohne Not im öffentlichen Verkehrsbereich.Nicht nur wochen- sondern jahrelang- und nehmen dringend benötigte Parkplätze weg. 2-wochen hin und her Schieben reicht, um dies legal zu machen.
ch finde das eine Frechheit das man Steuern für einen PKW-Anhänger bezahlt und man darf ihn nicht länger als 2Wochen stehen lassen. Wenn ich bei mir schaue stehen Wohnmobile bei mir manchmal länger an einem Fleck als mein Anhänger was haben denn diese für eine Sondergenehmigung und was ist das für ein Blödsinn wenn die Zugmaschine davor ist könnte ich da 1Jahr am selben Fleck stehen. Ich finde das ist nur um uns arme Bürger zu ärgern einen richtigen Sinn macht dieser Paragraph nicht er würde nur sinn machen wenn jeder PKW Besitzer einen PKW-Anhänger hätte aber so ist es aber nicht.