Regija: Nemčija
 

Straßenverkehrsordnung - "Rechts vor links" statt "Vorrang-Regelung"

Vlagatelj ni javen
Peticija je naslovljena na
Deutschen Bundestag

343 Podpisi

Peticija ni bila odobrena

343 Podpisi

Peticija ni bila odobrena

  1. Začelo 2009
  2. Zbiranje končano
  3. Poslano
  4. Pogovorno okno
  5. Končano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags.

Peticija je naslovljena na: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Straßenverkehrsordnung derart geändert wird, dass künftig an Kreuzungen gleichberechtigter Straßen ausschließlich die Regel "Rechts vor Links" gilt und somit die "Vorrang-Regelung" in § 9 StVO ersatzlos abgeschafft wird.

razlog

An deutschen Kreuzungen herrscht regelmäßig Verunsicherung, wenn an gleichberechtigten Straßen keine Ampel den Verkehr regelt. Es besteht ein erhebliches Unfallrisiko durch international sowie ehemals innerdeutscher Rechts-Unterschiede. Obwohl § 8 StVO scheinbar eindeutig regelt: "An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt." Diese einfache und international sowie in Ostdeutschland seit Jahrzehnten geltende Regelung setzt die alte westdeutsche und seit 20 Jahren gesamtdeutsche StVO jedoch mit dem sogenannten "Vorrang" praktisch wieder außer Kraft. Denn in § 9 heißt es: Absatz (3): "Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen..." Absatz (4): "Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. ..." Praktisch wird also die in allen Köpfen präsente "Rechts vor Links Regel" außer Kraft gesetzt. Es gilt daher nicht, woher jemand kommt, sondern unter bestimmten Umständen auch, wohin er fährt. Das führt zu Komplikationen, die unnötig sind. Die Vorrang-Regelung ist ostdeutschen Autofahrern meist völlig unbekannt (da diese dort in den 1950er Jahren abgeschafft wurde) und westdeutschen Autofahrern auch nur noch kurz nach deren Führerscheinprüfung hinreichend geläufig. Ferner ist auch eine Internationalisierung deutschen Vorfahrtsrechts anzustreben, denn mit dieser alten Vorrang-Sonderregel rechnet kein internationaler Gast. Vor allem würde er sie auch nicht verstehen.

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Informacije o peticiji

Peticija se je začela: 30. 06. 2009
Zbiranje se konča: 31. 08. 2009
Regija: Nemčija
kategorija:  

novice

  • Matthias Maetsch

    Straßenverkehrs-Ordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.02.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Eingabe wird eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dahinge-
    hend gefordert, dass künftig an Kreuzungen gleichberechtigter Straßen ausschließ-
    lich die Regel Rechts vor Links gilt und somit die Vorrangregelungen in § 9 StVO
    ersatzlos abgeschafft werden.

    Zu dieser Thematik liegt dem Ausschuss eine öffentliche Petition mit 343 Mitzeich-
    nungen und 68 Diskussionsbeiträgen vor.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen angeführt, dass an deutschen
    Kreuzungen häufig Verunsicherung herrsche, wenn an gleichberechtigten Straßen
    keine Ampel den Verkehr regele. Es bestünde ein erhebliches Unfallrisiko, da die
    Vorrangregelungen in § 9 StVO den ostdeutschen Verkehrsteilnehmern meist völlig
    unbekannt seien, weil sie dort schon in den 1950er Jahren abgeschafft worden
    seien. Aber auch westdeutschen Kraftfahrern wären die Vorrangregelungen schon
    kurz nach der Führerscheinprüfung nicht mehr geläufig. Durch die Vorrangregelun-
    gen des § 9 StVO würde die in allen Köpfen präsente Rechts vor Links- Regel
    außer Kraft gesetzt, was zu unnötigen Komplikationen führe. Ferner sei eine Interna-
    tionalisierung des deutschen Vorfahrtsrechts anzustreben, da ausländische Kraftfah-
    rer nicht mit den deutschen Vorrang-Sonderregeln rechnen würden.

    Wegen weiterer Einzelheiten zum Vortrag wird auf die Petition verwiesen.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung kann unter Berücksichtigung mehrerer
    Stellungnahmen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wie
    folgt zusammengefasst werden:

    Der Petitionsausschuss vermag das Anliegen aus Gründen der Verkehrssicherheit
    nicht zu unterstützen.

    An gleichrangigen Kreuzungen und Einmündungen gilt die Vorfahrtsregelung
    Rechts vor Links, soweit die Vorfahrt nicht durch Ampeln oder Verkehrszeichen be-
    sonders geregelt ist (§ 8 Absatz 1 StVO). Neben der Rechts vor Links-Regelung
    des § 8 StVO müssen auch die Vorschriften des § 9 Absatz 3 und 4 StVO beachtet
    werden, wonach Abbieger den Gegenverkehr durchfahren lassen müssen. Diese Re-
    gelungen schließen sich nicht aus, sondern sind gleichermaßen zu beachten.

    Die Vorrangregelung Abbieger müssen Gegenverkehr passieren lassen ist völker-
    rechtlich im W iener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968, dessen
    Vertragspartei Deutschland ist, verankert. In Artikel 16 Absatz 2 des Übereinkom-
    mens ist festgelegt, dass der Fahrzeugführer während des Abbiegens die Verkehrs-
    teilnehmer auf der Fahrbahn oder anderen Teilen der Straße, die er verlassen will,
    vorbeifahren lassen muss.

    In der Petition wird zwar zutreffend darauf hingewiesen, dass die Straßenverkehrs-
    Ordnung der ehemaligen DDR ein Zusammenwirken der den §§ 8 und 9 StVO ent-
    sprechenden Vorschriften nicht gekannt hat. Mit der W iedervereinigung ist die bun-
    desdeutsche Straßenverkehrs-Ordnung für ganz Deutschland eingeführt und dieje-
    nige der ehemaligen DDR aufgehoben worden. Daraus resultierende, durchaus ver-
    ständliche anfängliche Unsicherheiten der Verkehrsteilnehmer aus den neuen Bun-
    desländern dürften allerdings zwischenzeitlich ausgeräumt sein. Die bundesdeutsche
    Vorfahrtsregelung gehört immerhin seit nunmehr 20 Jahren auch für die Verkehrsteil-
    nehmer der neuen Bundesländer zum Verkehrsalltag.

    Soweit in der Petition eine Streichung der Vorrangregelungen des Gegenverkehrs in
    § 9 Absatz 3 und 4 StVO vorgeschlagen wird, ist festzustellen, dass sich die bundes-
    deutsche Regelung seit über 50 Jahren in der Praxis bewährt hat. Anlass, diese Re-
    gelung ersatzlos zu streichen, besteht nicht. Die für die Verkehrsteilnehmer leicht
    verständliche Regelung Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge
    durchfahren lassen gehört ebenso wie die vergleichbar verständliche Rechts vor
    Links-Regelung zu den elementaren Verhaltensregelungen der StVO. Schwierigkei-
    ten mit den Regelungen sind von den für den Vollzug und die Ahndung der Ver-

    kehrsregelungen der StVO zuständigen Ländern bislang nicht mitgeteilt worden.
    Auch Fahrlehrerverbände oder sonstige Straßenverkehrssicherheitsverbände haben
    diesbezüglich keinen Änderungsbedarf gesehen.

    Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung des Petitionsausschusses eine Ände-
    rung der Vorrangregelungen aus Verkehrssicherheitsgründen nicht angezeigt. Viel-
    mehr wäre zu befürchten, dass eine grund- und ersatzlose Streichung auf Unver-
    ständnis bei den Verkehrsteilnehmern stoßen würde und zumindest in einer Über-
    gangszeit zu Missverständnissen beim Abbiegen führen könnte, was sich wiede-
    rum negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken würde.

    Nach den vorangegangenen Ausführungen vermag der Petitionsausschuss somit
    keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu erkennen und empfiehlt, das Peti-
    tionsverfahren abzuschließen.

razprava

Die Vorrangreglung bringt keine komplette Lösung,da die Entfernung zur Kreuzung noch eine gewisse Rolle spielt und somit die Eindeutigkeit der Vorfahrt nicht gewährleistetFür den Fahrer ist der Tatbestand schwerer einzuschätzen als das rechts vor links

Die Vorrangregelung nach $9 StVO macht durchaus Sinn. Nämlich immer dann, wenn sich Fahrzeuge an einer Kreuzung entgegenkommen und keines der betroffenen Fahrzeuge §8 StVO deshalb beachten muss, weil ein drittes Fahrzeug von rechts kommt. Ist das der Fall, gilt ausnahmslos §8 StVO.

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