Bölge : Almanya

Straßenverkehrsordnung - Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für "All-direction-stops" im Bereich von Tempo-30-Zonen

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Deutschen Bundestag
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anlage von sogenannten "All-direction-stops" im Bereich von Tempo-30-Zonen herzustellen.

Gerekçe

"All-direction-stop" ist eine Kreuzung, die von allen Seiten mit Stoppschildern (meist mit Zusatzschild "All-direction-stop") beschildert ist, sodass alle Verkehrsteilnehmer in jedem Fall erst einmal anhalten müssen."All-direction-stop", auch "Four-way-stop" genannt, sind verbreitet und bewährt in Wohngebieten in den USA, in Kanada, in Namibia und Südafrika.Fußgänger haben hier grundsätzlich Vorrang.Hinsichtlich des Vorranges der Straßennutzer untereinander gibt es unterschiedliche Regelungen, so in den USA und Kanada die "first come-first serve"-Regelung (also wer als erster an der Kreuzung ist, darf als erster nach dem Stopp weiterfahren), die "Nord-Süd vor West-Ost"-Regelung, nach der Nutzer auf Straßen in Nord-Süd-Regelung Vorrang haben vor Nutzern der von West nach Ost verlaufenden Straße (Abbieger müssen hiernach immer warten).Der Petent plädiert hier jedoch dafür, die in Namibia und Südafrika bewährte Methode zu übernehmen, nach der keinerlei Vorrang gilt und die Straßennutzer sich über die Reihenfolge untereinander abstimmen müssen. Diese Regelung garantiert die Maximierung von Aufmerksamkeit und Vorsicht der Straßennutzer.Dieser Typ der Vorfahrtsregelung an Kreuzungen ist geeignet, mit minimalstem baulichen Aufwand und damit minimalen Kosten einen erheblichen Beitrag zur Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit zu liefern.Im Gegensatz zu hierzu oft eingesetzten teuren baulichen Maßnahmen, wie Poller und Drempel, stellen "all-direction-stops" keinerlei Hindernis für die schnelle Einsatzfahrten von auch großen Rettungsfahrzeugen (beispielsweise der Feuerwehr) dar.Der Petent fordert den Bundestag auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anlage von "all-direction-stops" zu schaffen, um Kommunen zu ermöglichen, geeignete Kreuzungen entsprechend auszurüsten und die Verkehrsregeln dazu entsprechend durchzusetzen.Selbstverständlich sollte die Einrichtung von "all-direction-stops" ausschließlich in gering befahrenen Straßen mit erhöhtem Verkehrssicherheitsbedarf (also auf Anliegerstraßen in reinen Wohngebieten, im Bereich von Schulen etc.) und nur in Kombination mit Geschwindigkeitsbeschränkungen, also in Tempo-30- (nach StVO §45 (1c)) und Tempo-20-Zonen (nach StVO §45 (1d)), erfolgen.

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Haberler

  • Pet 1-18-12-9213-026164

    Straßenverkehrs-Ordnung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, in Tempo-30-Zonen „all-direction stops“ einzurichten.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 55 Mitzeichnungen und 23 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
    Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass... daha ileri

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