Het verzoekschrift is gericht aan:
Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen: 1. Der Drogen- und Suchtrat der Drogenbeauftragen und der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel tagen grundsätzlich öffentlich. Ihre Mitglieder sind offenzulegen und alle Protokolle sind im Internet zu veröffentlichen. 2. Das Benennungsverfahren der Mitglieder der beiden Gremien ist offen und transparent zu gestalten. 3. Die Drogenbeaufragte berichtet jährlichen Bericht über den Umsetzungsstand der Vorschläge des Drogen- und Suchtrates
Reden
Grundsätzlich sollten alle Gremien der Regierung in einem modernen demokratischen Staat öffentlich tagen und ihre Sitzungen in öffentlich zugänglichen Protokollen dokumentieren. Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip sind zu begründen und nur zum Schutz von Persönlichkeitsrechten und ähnlichen Gründen zulässig. Es ist nicht erkennbar warum der Drogen- und Suchtrat und der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel prinzipiell nichtöffentlich arbeiten. Nichtnennung der Mitglieder und Tagesordnung Der erste Drogen- und Suchtrat wurde 2004 von der damaligen Drogenbeauftragten Marion Caspers-Merk einberufen. Bereits von den damaligen Sitzungen wurden keine Tagesordnungen und Protokolle veröffentlicht. Die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans schrieb Anfang 2011 in einem öffentlichen Kommentar ?Die Namen der Vertreter der jeweiligen Organisationen werden nicht veröffentlicht. Die Sitzungen sind nach der Geschäftsordnung des Drogen- und Suchtrats nicht öffentlich, daher werden auch die Sitzungsprotokolle nicht veröffentlicht.? Ebenso sind die Mitglieder des Sachverständigenausschuss nicht in allen Ergebnisprotokollen enthalten. Die Nichtnennung der Mitglieder und Tagesordnung von Gremien ist ein weiterer eklatanter Verstoß gegen die Prinzipien eines transparenten Staates. Willkür im Benennungsverfahren Die Benennung der Mitglieder des Rates und des Ausschuss erfolgt derzeit nach Gutdünken. Um eine gute Beratung der Regierung sicherzustellen sollten die Prinzipien der Unabhängigkeit und Sachkompetenz der Experten bei der Auswahl festgeschrieben werden und deren Befolgung in einem transparenten Benennungsverfahren dargestellt werden. Einem politisch weniger opportunen, aber unabhängigen und kompetenten Fachverständigen muss ebenfalls die Möglichkeit einer Benennung zu diesen öffentlichen Ämtern gegeben werden. Problemverwaltung Die Liste der im Drogen- und Suchtrat vertretenen Organisationen erweckt den Eindruck dass das Drogenproblem eher verwaltet als gelöst werden soll. Für eine gute Beratung im Bereich Drogenpolitik wäre es hilfreich wenn mehr Experten aus der Wissenschaft vertreten wären. Auch und gerade Organisationen, welche die heutige Drogenpolitik kritisch sehen können wertvolle Sichtweisen und Anregungen zur Weiterentwicklung der deutschen Drogenpolitik liefern. Das es auch anders geht, zeigt der nationale AIDS Beirat. Dieses Gremium ist von seinen Aufgaben und vom Stellenwert zu vergleichen. Hier werden die Aufgaben und Mitglieder sehr öffentlich diskutiert und die Politik durch Fachleute aus der Wissenschaft und Praxis kritisch beraten. Die Drogen- und Suchtkommission der Drogenbeauftragen Christa Nickels, die von 1999 bis 2002 arbeite, war in seiner Zusammensetzung schon deutlich weiter als der heutige Drogen- und Suchtrat.
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.05.2012 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:
1. Der
der
und
Drogenbeauftragten
der
Suchtrat
und
Drogen-
Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel tagen grundsätzlich öffentlich.
Ihre Mitglieder sind offenzulegen und alle Protokolle sind im Internet zu
veröffentlichen.
2. Das Benennungsverfahren der Mitglieder der beiden Gremien ist offen und
transparent zu gestalten.
3. Die Drogenbeaufragte erstattet jährlich Bericht über den Umsetzungsstand der
Vorschläge des Drogen- und Suchtrates.
Zur Begründung wird ausgeführt, grundsätzlich sollten alle Gremien der Regierung in
einem modernen demokratischen Staat öffentlich tagen und ihre Sitzungen in
öffentlich zugänglichen Protokollen dokumentieren. Es sei nicht erkennbar, weshalb
der Drogen- und Suchtrat und der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel
prinzipiell nicht öffentlich arbeiteten. Die Benennung der Mitglieder des Rates und
des Ausschusses erfolge derzeit nach Gutdünken. Um eine gute Beratung der
Regierung sicherzustellen,
sollten die Prinzipien der Unabhängigkeit und
Sachkompetenz der Experten bei der Auswahl festgeschrieben werden. Die Liste der
im Drogen- und Suchtrat vertretenen Organisationen erwecke den Eindruck, dass
das Drogenproblem eher verwaltet als gelöst werden solle.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der
Bundestages
eingestellt.
Es
gingen
763
50 Diskussionsbeiträge ein.
Internetseite des Deutschen
Mitzeichnungen
sowie
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss weist grundsätzlich darauf hin, dass der Drogen- und
jeweiligen
Suchtrat 2004 eingerichtet wurde. Er wird für die Dauer der
Legislaturperiode von der Bundesbeauftragten für Drogenfragen berufen.
In der
17. Legislaturperiode wurde er dementsprechend auf Initiative von Frau Mechthild
Dyckmans 2010 neu konstituiert und trat am 10. November 2010 erstmals
zusammen. Gemäß
§ 5 Nr. 3
der
in
dieser Sitzung
verabschiedeten
Geschäftsordnung sind die Sitzungen des Drogen- und Suchtrats nicht öffentlich.
Dies gilt
im Übrigen analog für den Nationalen AIDS-Beirat. Die Namen der
Mitglieder, die Sitzungsprotokolle und Beschlüsse des Gremiums wurden in der
Vergangenheit nicht veröffentlicht, um die Vertraulichkeit zu wahren und die
Beratungen des Drogen- und Suchtrats nicht zu beeinträchtigen.
Seit Januar 2011 wurde in mehreren Bürgerschreiben und Anfragen auf der
Internetplattform (www.abgeordnetenwatch.de) an die Drogenbeauftragte nach der
Zusammensetzung des Drogen- und Suchtrats gefragt sowie eine Veröffentlichung
der Sitzungsprotokolle gefordert. Die Drogenbeauftragte ist um größtmögliche
Transparenz bemüht und hat nach Anfragen zur Zusammensetzung des Drogen-
und Suchtrats am 16. Mai 2011 eine entsprechende Liste der Mitglieder des Rates
auf ihrer Internetpräsenz veröffentlicht. Die Drogenbeauftragte legt überdies in der
Regel jährlich den Drogen- und Suchtbericht vor, in dem auch über die Umsetzung
von Vorschlägen des Drogen- und Suchtrates berichtet wird. Der Drogen- und
Suchtbericht Mai 2011 ist im Internet (www.drogenbeauftragte.de) veröffentlicht.
Hinsichtlich des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittelrecht weist der
Petitionsausschuss auf Folgendes hin:
§ 1 Abs. 2 Satz 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ermächtigt die Bundesregierung
nach Anhörung von Sachverständigen durch Rechtsverordnung die Anlagen I bis III
zu ändern oder zu ergänzen. Auf dieser Grundlage hat seinerzeit der Bundesminister
für Jugend, Familie und Gesundheit dem damaligen Bundesgesundheitsamt
mitgeteilt, welche Sachverständigen zur Vorbereitung einer 1. Verordnung zur
Änderung der Anlagen des BtMG gehört werden sollten. Mittlerweile werden die
Sachverständigen vom BMG benannt. Das BMG wies in seiner Stellungnahme
gegenüber dem Petitionsausschuss darauf hin, dass die Anhörung der
Sachverständigen
um der
dient,
Instrument
(verwaltungsinternes)
als
Bundesregierung weiterführende Erkenntnisse für ihre Entscheidung, insbesondere
über das Vorliegen der Voraussetzungen und zu den möglichen Auswirkungen von
Änderungen oder Ergänzungen der in den Anlagen I bis III des BtMG aufgeführten
Stoffe und Zubereitungen (auch auf die Versorgung der Bevölkerung mit
betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln)
die
sind
Insoweit
verschaffen.
zu
Empfehlungen der Sachverständigen von Bedeutung, rechtlich aber nicht bindend.
Gerade bei der Bewertung neuer chemischer Substanzen, wie gegenwärtig etwa der
sog.
"Legal High" bzw.
"Designerdrogen",
fließen in die Beratungen des
Sachverständigenausschusses
auch
Erkenntnisse
kriminaltechnischer
Untersuchungen und sonstiger polizeilicher Ermittlungen ein. U.a. aus diesem Grund
sind die Sitzungen des Sachverständigenausschusses gemäß § 4 Abs. 2 der
Geschäftsordnung nicht öffentlich.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass gleichwohl die Tagesordnungen sowie
die Ergebnisse der Ausschusssitzungen des Sachverständigenausschusses seit
2009 auf der Grundlage von § 8 der Geschäftsordnung des Ausschusses auf der
Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das
die
veröffentlicht
führt,
Ausschusses
des
Geschäftsstelle
(www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/BtM/sachverst/functions/sachverst-node)
werden. Dort kann auch die Geschäftsordnung des Sachverständigenausschusses
abgerufen werden.
Der Ausschuss setzt sich gegenwärtig aus 15 Personen zusammen, die jeweils auf
drei Jahre berufen sind. Hierzu gehören besonders qualifizierte, unabhängige
Sachverständige der
verschiedenen wissenschaftlichen Fachrichtungen und
Einrichtungen sowie Vertreter und Vertreterinnen der im Hinblick auf die Versorgung
der
Bevölkerung mit
betäubungsmittelhaltigen
Arzneimitteln
beteiligten
W irtschaftskreise.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.
Antrag
Der
abweichenden
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
die
Fraktionen
der
Petition
der
der
SPD
Bundesregierung
und
-
von
dem
Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu überweisen, den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit die Prüfung von
Möglichkeiten für mehr Transparenz bei der Meinungs- und Entscheidungsfindung
des Drogen- und Suchtrates
sowie des Sachverständigenausschusses für
Betäubungsmittel angemahnt wird, und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.