Область : Німеччина
Успіх
 

Suchtgefahren - Mehr Transparenz der Gremien zur Drogenproblematik

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Deutschen Bundestag

763 підписи

Петицію було задоволено

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Петицію було задоволено

  1. Розпочато 2011
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Успіх

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

Петицію адресовано: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: 1. Der Drogen- und Suchtrat der Drogenbeauftragen und der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel tagen grundsätzlich öffentlich. Ihre Mitglieder sind offenzulegen und alle Protokolle sind im Internet zu veröffentlichen. 2. Das Benennungsverfahren der Mitglieder der beiden Gremien ist offen und transparent zu gestalten. 3. Die Drogenbeaufragte berichtet jährlichen Bericht über den Umsetzungsstand der Vorschläge des Drogen- und Suchtrates

мотиви

Grundsätzlich sollten alle Gremien der Regierung in einem modernen demokratischen Staat öffentlich tagen und ihre Sitzungen in öffentlich zugänglichen Protokollen dokumentieren. Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip sind zu begründen und nur zum Schutz von Persönlichkeitsrechten und ähnlichen Gründen zulässig. Es ist nicht erkennbar warum der Drogen- und Suchtrat und der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel prinzipiell nichtöffentlich arbeiten. Nichtnennung der Mitglieder und Tagesordnung Der erste Drogen- und Suchtrat wurde 2004 von der damaligen Drogenbeauftragten Marion Caspers-Merk einberufen. Bereits von den damaligen Sitzungen wurden keine Tagesordnungen und Protokolle veröffentlicht. Die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans schrieb Anfang 2011 in einem öffentlichen Kommentar ?Die Namen der Vertreter der jeweiligen Organisationen werden nicht veröffentlicht. Die Sitzungen sind nach der Geschäftsordnung des Drogen- und Suchtrats nicht öffentlich, daher werden auch die Sitzungsprotokolle nicht veröffentlicht.? Ebenso sind die Mitglieder des Sachverständigenausschuss nicht in allen Ergebnisprotokollen enthalten. Die Nichtnennung der Mitglieder und Tagesordnung von Gremien ist ein weiterer eklatanter Verstoß gegen die Prinzipien eines transparenten Staates. Willkür im Benennungsverfahren Die Benennung der Mitglieder des Rates und des Ausschuss erfolgt derzeit nach Gutdünken. Um eine gute Beratung der Regierung sicherzustellen sollten die Prinzipien der Unabhängigkeit und Sachkompetenz der Experten bei der Auswahl festgeschrieben werden und deren Befolgung in einem transparenten Benennungsverfahren dargestellt werden. Einem politisch weniger opportunen, aber unabhängigen und kompetenten Fachverständigen muss ebenfalls die Möglichkeit einer Benennung zu diesen öffentlichen Ämtern gegeben werden. Problemverwaltung Die Liste der im Drogen- und Suchtrat vertretenen Organisationen erweckt den Eindruck dass das Drogenproblem eher verwaltet als gelöst werden soll. Für eine gute Beratung im Bereich Drogenpolitik wäre es hilfreich wenn mehr Experten aus der Wissenschaft vertreten wären. Auch und gerade Organisationen, welche die heutige Drogenpolitik kritisch sehen können wertvolle Sichtweisen und Anregungen zur Weiterentwicklung der deutschen Drogenpolitik liefern. Das es auch anders geht, zeigt der nationale AIDS Beirat. Dieses Gremium ist von seinen Aufgaben und vom Stellenwert zu vergleichen. Hier werden die Aufgaben und Mitglieder sehr öffentlich diskutiert und die Politik durch Fachleute aus der Wissenschaft und Praxis kritisch beraten. Die Drogen- und Suchtkommission der Drogenbeauftragen Christa Nickels, die von 1999 bis 2002 arbeite, war in seiner Zusammensetzung schon deutlich weiter als der heutige Drogen- und Suchtrat.

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деталі петиції

Розпочато розгляд петиції: 06.04.2011
Колекція закінчується: 22.06.2011
Область : Німеччина
категорія :  

новини

  • Maximilian Plenert

    Suchtgefahren

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.05.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

    1. Der
    der
    und
    Drogenbeauftragten
    der
    Suchtrat
    und
    Drogen-
    Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel tagen grundsätzlich öffentlich.
    Ihre Mitglieder sind offenzulegen und alle Protokolle sind im Internet zu
    veröffentlichen.

    2. Das Benennungsverfahren der Mitglieder der beiden Gremien ist offen und
    transparent zu gestalten.

    3. Die Drogenbeaufragte erstattet jährlich Bericht über den Umsetzungsstand der
    Vorschläge des Drogen- und Suchtrates.

    Zur Begründung wird ausgeführt, grundsätzlich sollten alle Gremien der Regierung in
    einem modernen demokratischen Staat öffentlich tagen und ihre Sitzungen in
    öffentlich zugänglichen Protokollen dokumentieren. Es sei nicht erkennbar, weshalb
    der Drogen- und Suchtrat und der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel
    prinzipiell nicht öffentlich arbeiteten. Die Benennung der Mitglieder des Rates und
    des Ausschusses erfolge derzeit nach Gutdünken. Um eine gute Beratung der
    Regierung sicherzustellen,
    sollten die Prinzipien der Unabhängigkeit und
    Sachkompetenz der Experten bei der Auswahl festgeschrieben werden. Die Liste der
    im Drogen- und Suchtrat vertretenen Organisationen erwecke den Eindruck, dass
    das Drogenproblem eher verwaltet als gelöst werden solle.

    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der
    Bundestages
    eingestellt.
    Es
    gingen
    763
    50 Diskussionsbeiträge ein.

    Internetseite des Deutschen
    Mitzeichnungen
    sowie

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss weist grundsätzlich darauf hin, dass der Drogen- und
    jeweiligen
    Suchtrat 2004 eingerichtet wurde. Er wird für die Dauer der
    Legislaturperiode von der Bundesbeauftragten für Drogenfragen berufen.
    In der
    17. Legislaturperiode wurde er dementsprechend auf Initiative von Frau Mechthild
    Dyckmans 2010 neu konstituiert und trat am 10. November 2010 erstmals
    zusammen. Gemäß
    § 5 Nr. 3
    der
    in
    dieser Sitzung
    verabschiedeten
    Geschäftsordnung sind die Sitzungen des Drogen- und Suchtrats nicht öffentlich.
    Dies gilt
    im Übrigen analog für den Nationalen AIDS-Beirat. Die Namen der
    Mitglieder, die Sitzungsprotokolle und Beschlüsse des Gremiums wurden in der
    Vergangenheit nicht veröffentlicht, um die Vertraulichkeit zu wahren und die
    Beratungen des Drogen- und Suchtrats nicht zu beeinträchtigen.

    Seit Januar 2011 wurde in mehreren Bürgerschreiben und Anfragen auf der
    Internetplattform (www.abgeordnetenwatch.de) an die Drogenbeauftragte nach der
    Zusammensetzung des Drogen- und Suchtrats gefragt sowie eine Veröffentlichung
    der Sitzungsprotokolle gefordert. Die Drogenbeauftragte ist um größtmögliche
    Transparenz bemüht und hat nach Anfragen zur Zusammensetzung des Drogen-
    und Suchtrats am 16. Mai 2011 eine entsprechende Liste der Mitglieder des Rates
    auf ihrer Internetpräsenz veröffentlicht. Die Drogenbeauftragte legt überdies in der
    Regel jährlich den Drogen- und Suchtbericht vor, in dem auch über die Umsetzung
    von Vorschlägen des Drogen- und Suchtrates berichtet wird. Der Drogen- und
    Suchtbericht Mai 2011 ist im Internet (www.drogenbeauftragte.de) veröffentlicht.

    Hinsichtlich des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittelrecht weist der
    Petitionsausschuss auf Folgendes hin:

    § 1 Abs. 2 Satz 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ermächtigt die Bundesregierung
    nach Anhörung von Sachverständigen durch Rechtsverordnung die Anlagen I bis III
    zu ändern oder zu ergänzen. Auf dieser Grundlage hat seinerzeit der Bundesminister
    für Jugend, Familie und Gesundheit dem damaligen Bundesgesundheitsamt
    mitgeteilt, welche Sachverständigen zur Vorbereitung einer 1. Verordnung zur
    Änderung der Anlagen des BtMG gehört werden sollten. Mittlerweile werden die

    Sachverständigen vom BMG benannt. Das BMG wies in seiner Stellungnahme
    gegenüber dem Petitionsausschuss darauf hin, dass die Anhörung der
    Sachverständigen
    um der
    dient,
    Instrument
    (verwaltungsinternes)
    als
    Bundesregierung weiterführende Erkenntnisse für ihre Entscheidung, insbesondere
    über das Vorliegen der Voraussetzungen und zu den möglichen Auswirkungen von
    Änderungen oder Ergänzungen der in den Anlagen I bis III des BtMG aufgeführten
    Stoffe und Zubereitungen (auch auf die Versorgung der Bevölkerung mit
    betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln)
    die
    sind
    Insoweit
    verschaffen.
    zu
    Empfehlungen der Sachverständigen von Bedeutung, rechtlich aber nicht bindend.

    Gerade bei der Bewertung neuer chemischer Substanzen, wie gegenwärtig etwa der
    sog.
    "Legal High" bzw.
    "Designerdrogen",
    fließen in die Beratungen des
    Sachverständigenausschusses
    auch
    Erkenntnisse
    kriminaltechnischer
    Untersuchungen und sonstiger polizeilicher Ermittlungen ein. U.a. aus diesem Grund
    sind die Sitzungen des Sachverständigenausschusses gemäß § 4 Abs. 2 der
    Geschäftsordnung nicht öffentlich.

    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass gleichwohl die Tagesordnungen sowie
    die Ergebnisse der Ausschusssitzungen des Sachverständigenausschusses seit
    2009 auf der Grundlage von § 8 der Geschäftsordnung des Ausschusses auf der
    Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das
    die
    veröffentlicht
    führt,
    Ausschusses
    des
    Geschäftsstelle
    (www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/BtM/sachverst/functions/sachverst-node)
    werden. Dort kann auch die Geschäftsordnung des Sachverständigenausschusses
    abgerufen werden.

    Der Ausschuss setzt sich gegenwärtig aus 15 Personen zusammen, die jeweils auf
    drei Jahre berufen sind. Hierzu gehören besonders qualifizierte, unabhängige
    Sachverständige der
    verschiedenen wissenschaftlichen Fachrichtungen und
    Einrichtungen sowie Vertreter und Vertreterinnen der im Hinblick auf die Versorgung
    der
    Bevölkerung mit
    betäubungsmittelhaltigen
    Arzneimitteln
    beteiligten
    W irtschaftskreise.

    Vor dem Hintergrund des Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
    ist.

    Antrag
    Der
    abweichenden
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
    die

    Fraktionen
    der
    Petition
    der

    der
    SPD
    Bundesregierung

    und
    -

    von
    dem

    Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu überweisen, den Fraktionen des
    Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit die Prüfung von
    Möglichkeiten für mehr Transparenz bei der Meinungs- und Entscheidungsfindung
    des Drogen- und Suchtrates
    sowie des Sachverständigenausschusses für
    Betäubungsmittel angemahnt wird, und das Petitionsverfahren im Übrigen
    abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

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