Область : Німеччина
Успіх
 

Suchtgefahren - Mehr Transparenz der Gremien zur Drogenproblematik

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Deutschen Bundestag

763 підписи

Петицію було задоволено

763 підписи

Петицію було задоволено

  1. Розпочато 2011
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Успіх

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

новини

08.06.2017, 07:14

Maximilian Plenert

Suchtgefahren

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.05.2012 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

1. Der
der
und
Drogenbeauftragten
der
Suchtrat
und
Drogen-
Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel tagen grundsätzlich öffentlich.
Ihre Mitglieder sind offenzulegen und alle Protokolle sind im Internet zu
veröffentlichen.

2. Das Benennungsverfahren der Mitglieder der beiden Gremien ist offen und
transparent zu gestalten.

3. Die Drogenbeaufragte erstattet jährlich Bericht über den Umsetzungsstand der
Vorschläge des Drogen- und Suchtrates.

Zur Begründung wird ausgeführt, grundsätzlich sollten alle Gremien der Regierung in
einem modernen demokratischen Staat öffentlich tagen und ihre Sitzungen in
öffentlich zugänglichen Protokollen dokumentieren. Es sei nicht erkennbar, weshalb
der Drogen- und Suchtrat und der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel
prinzipiell nicht öffentlich arbeiteten. Die Benennung der Mitglieder des Rates und
des Ausschusses erfolge derzeit nach Gutdünken. Um eine gute Beratung der
Regierung sicherzustellen,
sollten die Prinzipien der Unabhängigkeit und
Sachkompetenz der Experten bei der Auswahl festgeschrieben werden. Die Liste der
im Drogen- und Suchtrat vertretenen Organisationen erwecke den Eindruck, dass
das Drogenproblem eher verwaltet als gelöst werden solle.

Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der
Bundestages
eingestellt.
Es
gingen
763
50 Diskussionsbeiträge ein.

Internetseite des Deutschen
Mitzeichnungen
sowie

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss weist grundsätzlich darauf hin, dass der Drogen- und
jeweiligen
Suchtrat 2004 eingerichtet wurde. Er wird für die Dauer der
Legislaturperiode von der Bundesbeauftragten für Drogenfragen berufen.
In der
17. Legislaturperiode wurde er dementsprechend auf Initiative von Frau Mechthild
Dyckmans 2010 neu konstituiert und trat am 10. November 2010 erstmals
zusammen. Gemäß
§ 5 Nr. 3
der
in
dieser Sitzung
verabschiedeten
Geschäftsordnung sind die Sitzungen des Drogen- und Suchtrats nicht öffentlich.
Dies gilt
im Übrigen analog für den Nationalen AIDS-Beirat. Die Namen der
Mitglieder, die Sitzungsprotokolle und Beschlüsse des Gremiums wurden in der
Vergangenheit nicht veröffentlicht, um die Vertraulichkeit zu wahren und die
Beratungen des Drogen- und Suchtrats nicht zu beeinträchtigen.

Seit Januar 2011 wurde in mehreren Bürgerschreiben und Anfragen auf der
Internetplattform (www.abgeordnetenwatch.de) an die Drogenbeauftragte nach der
Zusammensetzung des Drogen- und Suchtrats gefragt sowie eine Veröffentlichung
der Sitzungsprotokolle gefordert. Die Drogenbeauftragte ist um größtmögliche
Transparenz bemüht und hat nach Anfragen zur Zusammensetzung des Drogen-
und Suchtrats am 16. Mai 2011 eine entsprechende Liste der Mitglieder des Rates
auf ihrer Internetpräsenz veröffentlicht. Die Drogenbeauftragte legt überdies in der
Regel jährlich den Drogen- und Suchtbericht vor, in dem auch über die Umsetzung
von Vorschlägen des Drogen- und Suchtrates berichtet wird. Der Drogen- und
Suchtbericht Mai 2011 ist im Internet (www.drogenbeauftragte.de) veröffentlicht.

Hinsichtlich des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittelrecht weist der
Petitionsausschuss auf Folgendes hin:

§ 1 Abs. 2 Satz 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ermächtigt die Bundesregierung
nach Anhörung von Sachverständigen durch Rechtsverordnung die Anlagen I bis III
zu ändern oder zu ergänzen. Auf dieser Grundlage hat seinerzeit der Bundesminister
für Jugend, Familie und Gesundheit dem damaligen Bundesgesundheitsamt
mitgeteilt, welche Sachverständigen zur Vorbereitung einer 1. Verordnung zur
Änderung der Anlagen des BtMG gehört werden sollten. Mittlerweile werden die

Sachverständigen vom BMG benannt. Das BMG wies in seiner Stellungnahme
gegenüber dem Petitionsausschuss darauf hin, dass die Anhörung der
Sachverständigen
um der
dient,
Instrument
(verwaltungsinternes)
als
Bundesregierung weiterführende Erkenntnisse für ihre Entscheidung, insbesondere
über das Vorliegen der Voraussetzungen und zu den möglichen Auswirkungen von
Änderungen oder Ergänzungen der in den Anlagen I bis III des BtMG aufgeführten
Stoffe und Zubereitungen (auch auf die Versorgung der Bevölkerung mit
betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln)
die
sind
Insoweit
verschaffen.
zu
Empfehlungen der Sachverständigen von Bedeutung, rechtlich aber nicht bindend.

Gerade bei der Bewertung neuer chemischer Substanzen, wie gegenwärtig etwa der
sog.
"Legal High" bzw.
"Designerdrogen",
fließen in die Beratungen des
Sachverständigenausschusses
auch
Erkenntnisse
kriminaltechnischer
Untersuchungen und sonstiger polizeilicher Ermittlungen ein. U.a. aus diesem Grund
sind die Sitzungen des Sachverständigenausschusses gemäß § 4 Abs. 2 der
Geschäftsordnung nicht öffentlich.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass gleichwohl die Tagesordnungen sowie
die Ergebnisse der Ausschusssitzungen des Sachverständigenausschusses seit
2009 auf der Grundlage von § 8 der Geschäftsordnung des Ausschusses auf der
Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das
die
veröffentlicht
führt,
Ausschusses
des
Geschäftsstelle
(www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/BtM/sachverst/functions/sachverst-node)
werden. Dort kann auch die Geschäftsordnung des Sachverständigenausschusses
abgerufen werden.

Der Ausschuss setzt sich gegenwärtig aus 15 Personen zusammen, die jeweils auf
drei Jahre berufen sind. Hierzu gehören besonders qualifizierte, unabhängige
Sachverständige der
verschiedenen wissenschaftlichen Fachrichtungen und
Einrichtungen sowie Vertreter und Vertreterinnen der im Hinblick auf die Versorgung
der
Bevölkerung mit
betäubungsmittelhaltigen
Arzneimitteln
beteiligten
W irtschaftskreise.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.

Antrag
Der
abweichenden
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
die

Fraktionen
der
Petition
der

der
SPD
Bundesregierung

und
-

von
dem

Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu überweisen, den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit die Prüfung von
Möglichkeiten für mehr Transparenz bei der Meinungs- und Entscheidungsfindung
des Drogen- und Suchtrates
sowie des Sachverständigenausschusses für
Betäubungsmittel angemahnt wird, und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.


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