84 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Mit der Petition wird eine Einführung einer generischen Klausel (Stoffgruppenverbot) aller synthetisch hergestellten Cannabinoiden (Kräutermischungen oder so genannte 'Legal Highs') in das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - ohne die Ablehnung wegen eines Verstoßes gegen den Bestimmtheitsgrundsatz - gefordert.
Raison
Diese Kräutermischungen enthalten synthetische Cannabinoide, deren Wirkungen unerforscht, bedenklich und vor allem für Kinder lebensbedrohlich sind. Die Hersteller umgehen bewusst das Betäubungsmittelgesetz. Es werden vorsätzlich falsche Angaben zum Gebrauch gemacht. Inhaltsstoffe sind nicht verzeichnet. Der künstliche Cannabis-Wirkstoff, der sehr schnell süchtig macht, greift in den Gehirnstoffwechsel und die seelische Entwicklung ein. Dies wurde bereits von mehreren Professoren bestätigt. Immer mehr teilweise minderjährige Jugendliche mit schweren Kreislaufstörungen, Erbrechen bis hin zur Bewusstlosigkeit müssen in Krankenhäusern versorgt werden.Auch Herzrhythmusstörungen, Wahrnehmungsveränderungen, Panikattacken bis hin zu Luftnot und Ersticken, werden durch derartige Kräuterdrogen ausgelöst. Weitere gesundheitliche Schäden sind Psychosen, Depressionen und Schlafstörungen. Schwerwiegende Langzeitschäden sind noch unerforscht. Der Entzug solcher Drogen führt auch zu erhöhter Aggressivität, Panikattacken und Nervenzusammenbrüchen, sowie zu einer drastischen Gewichtsabnahme. Die Regierung und die Polizei können einem Massensterben der europäischen Jugend nur machtlos zusehen. Wird ein Wirkstoff in das BtmG aufgenommen, wird der nächste entdeckt. Unsere Bürokratie ist langsamer als die Drogenlabore, deshalb werden neue synthetische Drogen nie 'aussterben', wenn wir nichts dagegen unternehmen. Bei absichtlichen oder versehentlichen Verzehr dieser Substanzen tritt ein medizinisch nachweisbares, unkontrollierbares und ungewolltes, selbstzerstörendes Suchtverhalten auf, sowie zwangsläufig auftretende körperliche und seelische Schäden, bis hin zum Tod. Jeder Bürger muss laut Artikel 2 Abs. 2 GG demnach auch vor diesen Substanzen geschützt werden, da sonst das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Leben nicht gewährleistet sind.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
16/01/2015
Fin de la pétition:
02/03/2015
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 2-18-15-2127-016627Suchtgefahren
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird ein Verbot synthetischer Cannabinoide durch eine
Stoffgruppenregelung im Betäubungsmittelgesetz gefordert.
Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 84 Mitzeichnungen sowie 10 Diskussionsbeiträge
ein.
Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Zusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.