Region: Blekendorf
Bild der Petition Tempo 30 auf der Strandstrasse in Sehlendorf
Verkehr

Tempo 30 auf der Strandstrasse in Sehlendorf

Petition richtet sich an
Bürgermeister Holger Schöning
51 Unterstützende 25 in Blekendorf

Sammlung beendet

51 Unterstützende 25 in Blekendorf

Sammlung beendet

  1. Gestartet September 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Durch den zunehmenden Auto- und Fahrradverkehr ( E Bike) wird es für die Fußgänger immer gefährlicher die Strandstraße zu überqueren.

Begründung

An der kurvigen und unübersichtlichen Strandstraße in Sehlendorf gibt es immer wieder Probleme mit den hohen Geschwindigkeiten des Autoverkehrs. Die Kurve am Kastanienhof Abzweig Vogelsang wird sehr oft unterschätzt und es kommt immer wieder zu kritischen Situationen. Wenn Anwohner von ihren Grundstücken, oder Kunden der Physiopraxis auf die Straße fahren wollen, ist das oft mit Problemen verbunden. Wenn Fußgänger die Straße überqueren wollen, müssen sie nicht nur auf die sehr oft auch mehr als 50 kmh fahrenden Autofahrer achten, sondern auch auf die Radfahrer, die den Fußgängerweg benutzen dürfen. Da die meisten Radfahrer denken, dass es ein normaler Radweg ist und sie mit unvermindertem Tempo dort fahren, ist es gerade für ältere Menschen und Kinder sehr gefährlich die Straße zu überqueren. Mit Tempo 30 ist der Anhalteweg ca. 15 Meter bei Tempo 50 schon ca. 30 Meter lang. Eine Absenkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 würde an dieser Stelle wesentlich dazu beitragen die Situation zu entschärfen, die Verkehrssicherheit erhöhen, den Lärm deutlich reduzieren, und es wird leichter und sicherer die Straße zu überqueren.

Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht nach §45 (1c) 1 vor, dass innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen anzuordnen sind.

§ 45 (1) ermöglicht es außerdem aus Gründen der

  • Verkehrssicherheit oder
  • zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,

eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auch auf Hauptverkehrsstraßen anzuordnen. Wir bitten Sie deshalb die Voraussetzungen hierfür zu prüfen und die Geschwindigkeitsreduzierung bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu beantragen.

1Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367)"

Neufassung gem. V v. 6.3.2013 I 367, in Kraft getreten am 1.4. 2013

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Wilfried Knuf aus Blekendorf Ortsteil Sehlendorf
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