Alueella: Saksa

Temporäre Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) zum Schutz von Risikogruppen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
10 Tukeva 10 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Gefordert wird eine temporäre Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) aus Anlass der COVID-19-Pandemie zum Schutz von Risikogruppen.

Perustelut

Ich bin als Schwerbehindertenvertretung in meinem Betrieb aktuell nur noch mit einer Stellvertretung unterwegs: hier steht jedoch aufgrund beruflicher Veränderung möglicherweise ein Austritt aus der Firma an, somit hat hier nach §21 der SchwbVWO eine Nachwahl der Stellvertreter stattzufinden, hier sieht die Wahlordnung nach §18 der SchwbVWO jedoch ausschließlich eine Wahlversammlung (§19) nach vereinfachtem Wahlverfahren vor:"Besteht der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weiter auseinanderliegenden Teilen und sind dort weniger als fünfzig Wahlberechtigte beschäftigt, ist die Schwerbehindertenvertretung in einem vereinfachten Wahlverfahren nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu wählen."Im Hinblick auf die aktuelle Covid-19-Lage halte ich eine Präsenzveranstaltung wie eine Wahlversammlung aktuell für nicht angemessen, da die Wahrscheinlichkeit, das unter den Wahlberechtigten (Schwerbehinderte und Gleichgestellte) die Quote von Risikogruppen, nach meiner Meinung, ungleich höher ist, vermutlich genauso wie die Anzahl der Kollegen im Homeoffice. Im Falle einer notwenigen Nachwahl finde ich es nicht für nachvollziehbar, warum hier keine Alternative möglich ist, die das Wahlergebnis nicht anfechtbar macht.Der §129 BetrVg hat gezeigt, wie der Gesetzgeber schnell auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmervertretungen eingehen kann. Daher bitte ich dies hier ebenfalls zu tun, durch Gestatten von z.B. ergänzender Briefwahl für Nach- oder auch erstmalige Wahlen der Schwerbehindertenvertretung und deren Stellvertreter oder die optionale Nutzung des förmlichen Wahlverfahrens mit Wahlvorstand.

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