Terület: Türingia
A Thüringer Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2017 und 2018 petíció képe
Közoktatás

Thüringer Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2017 und 2018

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Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
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  1. Indított 2017
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Sikertelen

Sehr geehrte Damen und Herren,

„Bildung und Erziehung gehören zu den großen Kulturleistungen einer Gesellschaft. Sie haben wesentlichen Anteil an dem, was ein Gemeinwesen trägt, prägt und zusammenhält. Insofern sind sie Teil eines geistigen Generationenvertrages. Sie stehen zugleich unter dem Anspruch, die jeweiligen Modernisierungsprozesse einer Gesellschaft dadurch zu befördern, dass junge Menschen entsprechend vorbereitet werden und Wissenschaft und Forschung das notwendige Klima für erfolgreiches Arbeiten vorfinden. Bildung, Ausbildung, Wissenschaft und Forschung sind der Schlüssel für individuelle Lebenschancen und Motor für die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung einer Gesellschaft.“ Antrittsrede der Ministerin für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg, Dr. Annette Schavan, anlässlich der Übernahme der Präsidentschaft der Kultusministerkonferenz am 16. Januar 2001 im Sekretariat der Kultusministerkonferenz in Bonn.

Deshalb möchten wir unseren Unmut über die Entscheidung des Thüringer Landtages bezüglich der „Thüringer Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2017 und 2018“ zum Ausdruck bringen. Wir fordern Sie auf, die „Anpassung“ in dieser Form zu überprüfen und der Bayerns sowie anderer Bundesländer wie Brandenburg und Sachsen anzugleichen.

Die Beachtung des primären Bezugsrahmens des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes ist elementar und sollte unantastbarer Bestandteil einer funktionierenden Demokratie sein.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Roth

Indoklás:

  1. Zeitverzögerung der Anpassung um 3 Monate und Minderung um 0,2 % und das zwei
    mal 2017 und 2018 bedeutet eine Abkopplung von der allgemeinen Tarifentwicklung!
  2. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass der jeweilige
    Tarifabschluss, also auch der des öffentlichen Dienstes den primären Bezugsrahmen bildet.
  3. Der Gesetzgeber hat zwar einen Entscheidungsspielraum, dieser ist jedoch zu begründen. Diese Begründung fehlt oder ist bei einem Haushaltsüberschuss von 500 Mill. € nicht nachvollziehbar. Der Besoldungsgesetzgeber hat nach BVerfG, Urteil vom 05. Mai 2015, 2BvL 17/09 eine
    Begründungspflicht, die „im Gegenzug“ zu dem Einschätzungsspielraum besteht (BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012, 2BvL 4/10). Diese dient dem Schutz der Betroffenen vor
    einer willkürlichen Ausübung des Entscheidungsspielraumes.
  4. In Thüringen wird die unterste Besoldungsgrenze zum Maßstab für die anzustrebende Besoldungshöhe genutzt. Das war jedoch so nicht vom BVG intendiert.
  5. In anderen Bundesländern wird das Tarifergebnis zeit – und inhaltsgleich übernommen, in Bayern erhalten Beamte als Anerkennung für die „ hervorragenden Leistungen (…) bei der Bewältigung der besonderen Herausforderungen der Flüchtlingskrise und der Sicherheitslage“, so Finanzminister Dr. Söder in einer Presseerklärung vom 20. Februar 2017 eine zusätzliche Einmalzahlung. Haben wir Lehrer in Bezug auf permanente Personalknappheit etwa nicht unser best Mögliches geleistet, abgesehen von einem frustrierenden andauernden Beförderungsstau?
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