stop der folter im labor.tiere im labor sollen künftig ein recht auf schmerzmittel haben und beruhigungsmittel während und nach eines versuches.sie sollen komfortable schlafmöglichkeiten haben und sei es "nur "eine decke im käfig"statt der blanke käfigboden.ein affe darf nicht länger als 4 stunden in einen primatenstuhl fixiert werden.ein unabhängiger tierschutzverrein soll monatlich jedes tier überprüfen und sollte ein tier zu sehr leiden soll es gemeldet werden
Begründung
wer bilder und videos von tierversuchen sieht dem graust es.man sieht tiere so entstellt das sie kaum als tier zu erkennen sind die gesichter verzerrt von angst horror u schmerzdas muss aufhören.man soll sie wenigstens gut und ruhig behandeln ohne horror--ihnen während des versuches und danach schmerzmittel geben und eine ruhige unterkunft--grössere ruhige käfige mit decken sowie auslauf am tag für die affen--das kostet geld.wir müssen aber das investieren und aufhören diese wesen wie dreck zu behandeln.wir können jederzeit sterben und selbst als tier geboren werden.jesus sagt im evangelium des vollkommenen lebens:tut den tieren nichts das sie euch nichts das sie sich an gott freuen und euch nicht anklagen.wer duldet das ein tier leidet.erleidet das gleiche im kommenden leben.jedes tier im labor sollte einen paten haben der eingreift wenn es zusehr leidet und für das tier sprechen.soviel steuergelder werden verschwendet--die ärmsten der armen-die unglücklichen in der hölle der menschheit sollen auch was bekommen--zumindest ein recht auf eine decke im käfig auch wenn es arbeit macht die zu waschen.schmerzmittel und überwachung eines unabhängigen tierschutzverein der für sie spricht wenn sie zu sehr leiden-das ist das allermindeste und erzählen sie mir nicht die tiere hätten schon rechte--sie haben keine--gucken sie sich bitte fotos an
Tierschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.10.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung
Die Petentin möchte eine bessere Behandlung und Unterbringung von
Versuchstieren erreichen.
Sie führt aus, dass man auf Bildern und in Videos sehen könne, wie grausam Tiere
behandelt würden. Die Haltungsbedingungen müssten verbessert werden. Weiterhin
sollten Versuchstiere ein Recht auf die Behandlung mit Schmerz- und
Beruhigungsmitteln erhalten. Ein unabhängiger Tierschutzverein müsse monatlich
jedes Tier überprüfen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 911 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:
Der Petitionsausschuss hält es für ein wichtiges Anliegen, alles Erforderliche zu
unternehmen, um einen tierschutzgerechten Umgang mit Versuchstieren zu
gewährleisten. Weiterhin sollte die Verwendung von Versuchstieren auf das absolut
unerlässliche Maß beschränkt werden.
Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass jedes Versuchsvorhaben im Hinblick auf die
Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit überprüft wird. Weiterhin muss geprüft
werden, ob Möglichkeiten zur Belastungsminderung für die eingesetzten Tiere
bestehen. In der neuen Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) sind
zusätzliche Rahmenbedingungen zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke
verwendeten Tiere aufgeführt. Die TierSchVersV hat das Ziel, für eine konsequente
Umsetzung der Regelungen zur Vermeidung, Verminderung und Verbesserung der
Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken zu sorgen.
Die TierSchVersV regelt die Anforderungen an die Sachkunde der Personen, die mit
der Pflege bzw. mit den Versuchen betraut sind. Die Bewertung des Befindens sowie
der Haltungsbedingungen von Versuchstieren muss mindestens einmal täglich durch
fachkundiges Personal erfolgen. Sobald festgestellt wird, dass den Tieren
vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, sind unverzüglich
Maßnahmen zu ergreifen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 1 Abs. 1
TierSchVersV. Weiterhin sind – entsprechend Anhang 3 der Richtlinie 2010/63/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz
der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere – die Anforderungen an
Gehegemindestgrößen und artgerechtes Beschäftigungsmaterial europaweit
einheitlich geregelt.
Versuche an Wirbeltieren dürfen gemäß § 17 Abs. 2 TierSchVersV nur unter
Narkose oder lokaler Schmerzausschaltung durchgeführt werden. Ist bei einem Tier
damit zu rechnen, dass mit Abklingen der Betäubung Schmerzen auftreten, muss
das Tier rechtzeitig mit schmerzlindernden Mitteln behandelt werden (§ 17 Abs. 3
Satz 1 TierSchVersV). Tierversuche mit länger anhaltenden, starken Schmerzen sind
grundsätzlich verboten.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Bundesregierung mitgeteilt hat,
dass sie nachdrücklich die Erforschung und Entwicklung von Alternativmethoden
zum Tierversuch unterstützt. Zudem setzt sie sich für die rasche europäische und
internationale Anerkennung und Verwendung dieser Methoden ein.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
Anliegen teilweise entsprochen wurde.
Der Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die
Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft – als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit eine Reduzierung der Tierversuche und
eine bessere Behandlung und Unterbringung von Versuchstieren gefordert ist, und
das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)