Tierschutz - Kein Import von Tieren aus natürlicher Umgebung (vor allem Fische)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

695 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

695 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass keine Tiere aus der Natur, v.a. auch Fische (z.B. aus Indonesien) nach Deutschland importiert werden.

Begründung

Bei den Fischen ist es sowieso schon durch die Überfischung verheerend mit der Anzahl an Fischen geworden. Aber Fische in Indonesien werden auch zur Haltung in Aquarien gefangen, bestimmt für das Ausland. Gefangen werden sie mit Giftgasen, die neben den Fischen auch den Menschen schaden, die die Fische fangen. Ein Großteil der Fische verendet auf dem Weg zum Bestimmungsland. Außerdem sind die Fische bereits gefährdet, zum einen durch die Zerstörung der Korallenriffe, zum anderen durch das Fangen. Daher bitte ich, den Import zumindet für Deutschland zu verbieten.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 11.04.2012
Sammlung endet: 23.05.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Carolin JankerArtenschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
    Begründung
    Mit der Petition wird die Einführung eines nationalen Einfuhrverbotes für Fische aus
    Indonesien gefordert.
    Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass insbesondere die aus Indonesien
    stammenden Fische auf tierschutzwidrige Weise gefangen würden. Ein Großteil der
    Fische verende überdies auf dem Weg zum Bestimmungsland. Des Weiteren seien
    viele Fischarten infolge der Zerstörung der Korallenriffe stark gefährdet.
    Vor diesem Hintergrund spricht sich die Petition dafür aus, die Einfuhr derartiger
    Fische nach Deutschland zu verhindern.
    Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
    Abschlusstermin für die Mitzeichnung 695 Unterstützer fand sowie
    34 Diskussionsbeiträge auf der Internet-Seite des Petitionsausschusses ausgelöst
    hat.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass bereits eine Reihe von Fischarten aufgrund
    des intensiven Handels und der damit verbundenen hohen Mortalitätsraten als

    gefährdet angesehen werden muss. Auf diese Entwicklung haben die
    Vertragsparteien des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) z. B. mit
    der Aufnahme des Napoleonfisches in Anhang II CITES und mit einer Beobachtung
    des Handels von Kardinalbarschen reagiert. Ziel des CITES Abkommens ist die
    Eindämmung des internationalen Handels mit gefährdeten Arten. Zu diesem Zweck
    stipuliert das CITES Abkommen Handelsverbote für besonders gefährdete Arten,
    wobei die gefährdeten Arten in drei verschiedenen Anhängen aufgeführt sind, für die
    gestufte Regelungen gelten. Die Umsetzung des Washingtoner Abkommens in der
    Europäischen Union (EU) wird u. a. durch die Artenschutzverordnung geregelt. Der
    Vollzug des Abkommens erfolgt in Deutschland durch das Bundesamt für
    Naturschutz (BfN).
    Der Petitionsausschuss pflichtet der Eingabe bei, dass Südostasien mit Singapur,
    Thailand, Malaysia und auch Indonesien eine Schlüsselstellung beim Export von
    Zierfischen einnimmt. Bezüglich der Korallenfische stellt der Petitionsausschuss fest,
    dass es sich bei diesen auf dem internationalen Markt gehandelten Fischen
    größtenteils um Wildfänge handelt. Von den ca. 850 bis 1.470 verschiedenen
    Korallenfischarten, die im Handel beobachtet werden, werden nur etwa 25 Arten
    gezüchtet, was circa einem bis zwei Prozent aller gehandelten Korallenfische
    entspricht. Die Petition weist zu Recht darauf hin, dass beim Fang der Korallenfische
    neben unterschiedlichsten Netztypen und Fangleinen bzw. selektivem Sammeln per
    Hand auch Gifte bzw. chemische Substanzen zum Einsatz kommen. Vor allem in
    Bezug auf die Anwendung von Cyaniden sind in der Tat hohe Mortalitätswerte
    veröffentlicht. Weitere Ausfälle wurden auch bei jedem weiteren Schritt der
    Handelskette beobachtet.
    Vor diesem Hintergrund und angesichts der Gefährdung von Korallenfischarten war
    in Deutschland von 1987 bis 1997 ein nationales Importverbot bestimmter
    Korallenfischarten in Kraft. Dieses Verbot musste jedoch im Jahr 1997 aufgehoben
    werden, da einseitige Importverbote nach europäischem Recht nur dann statthaft
    sind, wenn dies zum Schutz der heimischen Fauna und Flora notwendig ist.
    Wenngleich der internationale Handel mit Korallenfischen teilweise für nicht
    nachhaltig und deswegen für bedenklich angesehen werden muss, erachtet der
    Petitionsausschuss Initiativen für Handelsbeschränkungen bei Korallenfischen nicht
    als aussichtsreich, da derartige Initiativen wegen der bestehenden

    Gemeinschaftskompetenzen innerhalb der EU abgestimmt sein müssen. Ein
    generelles Verbot, die in der Petition genannten Fischarten nach Deutschland zu
    importieren, ist angesichts des offenen Marktes innerhalb der EU nach Einschätzung
    des Petitionsausschusses auch wenig effektiv.
    Vor diesem Hintergrund begrüßt der Petitionsausschuss, dass die Europäische
    Kommission mit ihrer Mitteilung über die „Strategie der Europäischen Union für den
    Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2012 – 2015" der Forderung des
    Europäischen Parlaments nach einem überarbeiteten Aktionsplan nachkommt. In
    diesem Zusammenhang weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die
    Resolution des Europäischen Parlaments zum Aktionsplan der Gemeinschaft für den
    Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006 – 2010 (2006/2046(INI)), die am
    12. Oktober 2006 mit großer Mehrheit angenommen wurde, fordert, die europäische
    Tierschutzpolitik "zwingend durch eine kohärente Handelspolitik" zu begleiten. Nach
    Dafürhalten des Europäischen Parlaments ist es nicht ausreichend, europaweit im
    weltweiten Vergleich den höchsten Tierschutzstandards zu entsprechen. Vielmehr
    müsse man erreichen, den Tierschutz auch in internationalen und bilateralen
    Handelsabkommen und auf Ebene der Welthandelsorganisation (WHO) fest zu
    verankern. Im Übrigen hat das Europäische Parlament die Sorge seines
    Ausschusses für internationalen Handel im Rahmen der Beratung des Aktionsplans
    der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006 – 2010
    (2006/2046(INI)) über die Fisch- und Handelsmethoden bei Zierfischen zur Kenntnis
    genommen. In diesem Zusammenhang hat auch das Bundesministerium für Umwelt,
    Naturschutz und Reaktorsicherheit zuletzt im Jahr 2007 einen stärkeren Schutz von
    Korallenfischarten im internationalen Zierfischhandel in den maßgeblichen
    europäischen Gremien zur Diskussion gestellt. Auch wenn dieser Vorschlag in den
    europäischen Gremien letztlich nicht die ausreichende Mehrheit fand, unterstützt der
    Petitionsausschuss die mit der Petition vorgetragene Forderung ausdrücklich und
    hält sie für geeignet, den aus deutscher Sicht bestehenden Handlungsbedarf
    nochmals aufzuzeigen.
    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition dem
    Europäischen Parlament zuzuleiten.

    Begründung (PDF)

Das könnte Sie auch interessieren

49 %
243 Unterschriften
113 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern