Andragendet er rettet til:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Bereits 2013 wurde beschlossen, dass die bisherige Form der Kastration nur noch bis zum 31.12.2018 Bestand hat - nun hat der Bundestag dieses Gesetz und damit das Vorhaben gekippt.
Lasst es uns versuchen, gemeinsam dagegen vorzugehen und die Regierung zum unverzüglichen Einlenken zu bewegen.
Begrundelse
Das deutsche Tierschutzgesetz schreibt in Paragraph 5 vor, dass ein schmerzhafter Eingriff bei einem Wirbeltier nicht ohne Betäubung durchgeführt werden darf. Es lässt allerdings die Ausnahme zu, dass Ferkel bis zu ihrem siebten Lebenstag ohne Betäubung kastriert werden dürfen (Tierschutzgesetz, Paragraph 5, vierter Abschnitt "Eingriff an Tieren"). Nachdem das Tierschutzgesetz 2013 geändert wurde, ist die betäubungslose Kastration nur noch bis 31.12.2018 erlaubt.
Doch am 1. Oktober 2018 hat die Koalition beschlossen, mittels einer Fraktionsinitiative im Bundestag die Betäubungspflicht für Ferkel um zwei Jahre hinauszögern zu wollen. Diese Pläne sind Verrat an den Ferkeln und am Staatsziel Tierschutz – die Branche bewegt sich nicht und die Regierungskoalition verlängert daher einfach das Leid der Ferkel, weil nun die Zeit für Anpassungen im Ferkelsystem angeblich nicht mehr reicht.