Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Peztierfarmen in Deutschland mit sofortiger Wirkung zu verbieten und die Einfuhr von Pelzen aus anderen Ländern der Welt zu untersagen. Dies gilt auch für bereits in anderen Ländern fertiggestellte Artikel mit Tierpelzen.
Indoklás:
In der BRD gibt es ca. 29 Pelztierfarmen in welchem vor allem Nerze, aber auch Füchse, Chinchilla und Sumpfbiber und skandalösen Bedingungen gehalten werden. In einigen Bundesländern wie z.B. Berlin, Saarland, Rheinland-Pfalz und Bayern gibt es keine Pelztierfarmen. Die meisten Farmen gibt es in NRW. Pelze sind Produkte die mit Tierquälerei erkauft werden, auch wenn die Pelzindustrie natürlich anderer Meinung ist. Im Europäischem Ausland hat ein Umdenken stattgefunden. Proteste und Boykott haben vielerorts in unseren Nachbarländern zum Rückgang der Pelztierzucht geführt. Nur Deutschland hinkt immer noch hinterher. Pelztiere die in Käfigen gepfercht werden haben keine Möglichkeit sich artgerecht zu verhalten. Auf Pelztierfarmen werden nicht einmal die geringsten Ansprüche dieser Tiere erfüllt. Tiere die sich in freier Wildbahn aus dem Weg gehen würden weil es Einzelgänger sind werden hier hier auf engstem Raum zusammen untergebracht. Enge Drahtkäfige aus Gitterrost sind hier standard. Nerze haben keine Bademöglichkeit. Nutrias (Sumpfbiber) leben in Betonverschlägen, Füchse in Drahtkäfigen und die sprinfreudigen Chinchillas sind in winzigen Käfigen eingepfercht. Weltweit werden Millionen Tiere jedes Jahr für den Handel mit Pelzen getötet. Für einen Pelzmantel sterben über 30 Waschbären oder 14 Luchse oder über 40 Nerze oder 12 Wölfe oder 110 Eichhörnchen oder über 130 Chinchillas einen extrem Qualvollen Tod nach einem qualvollem kurzem Leben. Jeder der sich mit echtem Pelz kleidet, oder damit handelt, ist am Tod dieser Tiere mitschuldig. Es gibt keinen vernünftigen Grund, das Tiere leiden und sterben, um sich einen grausamen Luxus zu leisten. Ich fordere die Bundesregierung auf die Pelztierfarmen sofort zu verbieten. Schützen sie diese Tiere.
Rainer Segers Tierschutz Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2010 abschließend beraten und
beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung Der Petent fordert ein Verbot von Pelztierfarmen in Deutschland und der Einfuhr von
Pelzen aus anderen Ländern.
Der Petent führt aus, dass in Deutschland 29 Pelztierfarmen ansässig seien, in
denen die Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten würden. In einigen
Bundesländern gebe es keine Pelztierfarmen, während in Nordrhein-Westfalen die
meisten ansässig seien. Die Tiere würden in Pelztierfarmen in Käfige gepfercht und
hätten keine Möglichkeit, sich artgerecht zu verhalten. Ein sofortiges Verbot sei daher
erforderlich.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die im Internet des Deutschen
Bundestages eingestellt und diskutiert wurde. 3698 Mitzeichner haben die Petition
unterstützt. Weiterhin hat der Petent schriftliche Unterstützungsschreiben zu seinem
Anliegen eingereicht.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung eine
Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) zu dem Anliegen eingeholt. Die parlamentarische
Prüfung hatte folgendes Ergebnis:
Der
Wissenschaftliche
Ausschuss
für
Tiergesundheit
und
Tierschutz
der
Europäischen Kommission hat im Dezember 2001 einen Bericht zur Pelztierhaltung
in der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Der Bericht weist darauf hin, dass
bei der kommerziellen Haltung von Pelztieren erhebliche Defizite aus Tierschutzsicht
bestehen. Zu diesem Zeitpunkt ergaben sich in Deutschland die Haltungsanforderungen aus
dem Tierschutzgesetz und einer Empfehlung des Ständigen Ausschusses des
Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen
Tierhaltungen. Spezifische Vorgaben bestanden nicht.
Das BMELV hat daraufhin im Jahre 2002 einen Verordnungsentwurf erstellt, der
nach Zustimmung des Bundesrates am 3. November 2006 am 11. Dezember 2006
verkündet wurde und einen Tag später in Kraft trat. Damit gelten in Deutschland
seitdem
erstmals
rechtsverbindliche
Haltungsanforderungen
für
sämtliche
Pelztierarten. Die in der Verorgnung festgelegten Mindestanforderungen sehen
seitdem
deutlich
erhöhte
Grundflächen,
eine
Ausgestaltung
der
Haltungseinrichtungen sowie für Nerze Schwimmmöglichkeiten vor. Den
Pelztierhaltern
werden
wegen
gestaffelte
Investitionen
erforderlichen
der
Übergangsfristen eingeräumt.
Der Petitionsausschuss vertritt daher die Auffassung, dass diese Regelungen eine
tierschutzorientierte,
tragfähige
Alternative
zum
Verbot
der
Pelztierhaltung
darstellten, auch wenn vielen Tierschützern ein vollständiges Verbot wie in einigen
anderen Ländern bevorzugen würden. Da Produkte, die in Übereinstimmung mit
geltenden Rechtsvorschriften gewonnen wurden, nicht verboten werden können, sind
die Verarbeitung und der Handel mit Erzeugnissen aus Tierfellen, die entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen erzeugt wurden, zulässig.
Der Petitionsausschuss hält die gesetzlichen Regelungen für sachgerecht und
empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise
entsprochen worden ist.