Tierschutz

Tierschutzgesetz bedroht Rassehundezucht

Petition richtet sich an
Ministerium für Landwirtschaft
10.529 Unterstützende 8.787 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

10.529 Unterstützende 8.787 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet April 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 14.12.2022
  4. Dialog
  5. Beendet

Wir fordern:

1. eine klare Definition des Begriffs des Leidens gemäß §2 TierSchG Berücksichtigung der genetischen und röntgenologischen Untersuchungsergebnisse (DNA-Untersuchungen auf rezessive Erkrankungen und Untersuchungen zur Farbgenetik),

2. die Anerkennung, dass die Fellfarbe „Merle“ in einer heterozygoten Form (nachgewiesen mit DNA-Test) keine Qualzucht darstellt. Die einfache genetische Anlage der Fellfarbe Merle hat keinerlei spezifische Erkrankungen zur Folge.

3. die züchterische Verwendung von Hunden, die lediglich Träger von genetisch nachweisbaren Erkrankungen sind, jeweils kombiniert mit Nicht-Merkmalsträgern 

4. die uneingeschränkte Zulassung dieser Hunde zu Ausstellungen. Ausstellungen sind eine wichtige und unabhängige Beurteilung des Rassetyps unter Berücksichtigung gesundheitlicher Aspekte. Der willkürliche Ausschluss von Hunden entbehrt jedweder Objektivität und ist daher sowohl unzulässig als auch unverhältnismäßig. 

Begründung

Der Club für Britische Hütehunde besteht seit 1889 und ist damit nicht nur der älteste, sondern auch der größte Rassehundeverein für britische Hütehunde.

Als zuchtbuchführender Verein für die von ihm betreuten Rassen gehört er dem VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) und der FCI (Federation Cynologique International) an. 

Wir möchten mit dieser Petition auf die unhaltbare und unkalkulierbare Situation seit Einführung des neuen Tierschutzgesetzes im Januar 2022 aufmerksam machen. 

Wir als Rassehundeverein stehen für den aktiven Tierschutz. Wir haben unsere strengen Regeln zur Zucht, zur Haltung von Hunden und zur Aufzucht von Welpen. 

Wir setzen in unseren Reglements weit mehr um, als es das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung verlangt und fordern von unseren Züchtern Gesundheitsuntersuchungen ihrer Zuchthunde, die die Forderungen der genannten Rechtsgrundlagen deutlich übersteigen. Darüber hinaus sind Schulungen inklusive des Ablegens einer Neuzüchterprüfung, sowie regelmäßige Fortbildungen Voraussetzung, um im Club für Britische Hütehunde zu züchten.

Wir beteiligen uns an Studien, bilden uns weiter, geben unsere Nachzuchten ausschließlich in sorgfältig ausgewählte und verantwortungsvolle Hände mit teilweise streng formulierten Verträgen ab. Unsere Zuchtstrategien sind transparent, die Gesundheitsdaten unserer Hunde werden regelmäßig erfasst und in Datenbanken eingetragen, die öffentlich einsehbar sind. Im Gegenteil sind wir immer bestrebt, unsere Regeln zu überdenken und gegebenenfalls an neue Erkenntnisse anzupassen. 

Die von uns zur Zucht eingesetzten Hunde werden rassespezifischen DNA-Tests und sogar darüber hinaus freiwillig weiteren Tests, die nicht rassespezifisch sind, unterzogen.

Ein Hund mit einer einfachen Anlage einer genetisch nachweisbaren Erkrankung ist selbst nicht klinisch krank! Eine gezielte Zucht mit diesem Hund, verpaart mit einem getesteten, homozygot gesunden Partner ist möglich, da dies nicht zu klinisch kranken Welpen führt. 

Ein Ausschluss aller Hunde, die heterozygoter Träger von Krankheiten sind, würde nicht zur Gesunderhaltung der Rasse führen, sondern zu einem Verlust genetischer Vielfalt und notwendiger rassebedingter Anlagen. Wir züchten also nicht mit verdeckten Merkmalsträgern, sondern lassen unsere Zuchthunde auf diese Krankheiten untersuchen, wissen um die Trägerschaften unserer Zuchthunde und verfolgen stetig das langfristige Ziel, Hunde zu züchten, die genetisch frei von testbaren Erkrankungen sind.

Eine Änderung, wie sie nun im TierSchG und der TierSchHuV gefordert ist, würde lediglich zu einem Austritt von Züchtern aus den kontrollierten Rassehundevereinen führen und damit zu einer unkontrollierten Vermehrung beitragen.

Dass es sich bei der Zucht von merlefarbenen Hunden generell um eine nach § 11b TierSchG verbotene Qualzucht handelt, ist eine unwahre Pauschalisierung. Dies trifft lediglich auf homozygote, merlefarbene Hunde (M/M) zu, die durch Verpaarung zweier merlefarbener Hunde entsteht. Diese Verpaarung ist aus gutem Grunde schon seit langer Zeit im Club für Britische Hütehunde verboten.

Seit vielen Jahren werden nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt merlefarbene Hunde mit solidfarbigen Zuchtpartnern verpaart - mit dem Ergebnis, dass sich diese Hunde weder gesundheitlich noch charakterlich von ihren solidfarbigen Rassevertretern unterscheiden. Es gibt viele merlefarbene Hunde im Sport-, Assistenzhunde- oder Rettungshundebereich. 

Wir stellen daher klar, dass merlefarbene Hunde, so wie sie in den im VDH-organisierten Rassehundevereinen mit strengen Auflagen gezüchtet und aufgezogen werden, explizit nicht unter die Qualzuchtdefinition fallen, da schlichtweg die hierfür notwendigen Voraussetzungen fehlen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Sarah Boyd
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Diese Petition wurde in folgende Sprachen übersetzt

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Because I ve got blue merle sheltie And they are ok

Leider wird im CfBrH nur das absolute Mindestmaß gefordert. Verpaarungsvorschr. bzgl. MDR1/CEA gibt es keine, sodass weiterhin betroffene Welpen geboren werden. Zudem müsste ein Gentest von jedem Hund mit Merlevorfahren verlangt werden um verdecktes Merle zu erkennen.

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