Es ist geplant ein unfangreiches Landschaftsschutzgebiet an der Aller zu errichten.
Dies würde bedeuten, dass man in der Umgebung ausschließlich ausgewiesene Wege benutzen dürfte um an das Aller Ufer zu kommen, bzw. sich an der Aller zu bewegen.
Wenn das Beschlossen wird fällt das Baden, Wandern, sowie das Angeln buchstäblich ins Wasser, da es nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt möglich wäre.
Ein guter Kompromiss für Mensch und Natur muss gefunden werden, allerdings kein generelles Verbot.
Für alle, die sich informieren möchten: Auf der Seite https://www.landkreis-celle.de/index.php?id=2101 oder bei Google „Landkreis FFH 090“ eingeben.
Im Entwurf unter § 3 (3) steht: Allgemein ist es verboten: 1. das LSG außerhalb der Wege zu betreten oder auf sonstige Weise aufzusuchen, als Wege gelten nicht Trampelpfade, Wildwechsel, Waldschneisen und Rückegassen.
Reason
Gerade in der jetzigen Zeit sind Ausflugsziele in der näheren Umgebung zur Erholung wichtig und sollten gefördert werden. Die Aller und ihre Umgebung sind für die Erholung, für den Tourismus und für die Wirtschaft ein wichtiges Standbein.
http://urlaub-aller-leine-tal.de/index.php
Wir müssen jetzt handeln, da die Planungen noch nicht endgültig abgeschlossen sind. Die Zeit rennt ….
Debate
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