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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesärztekammer die Gebührenordnung für Ärzte überarbeiten darf und an den aktuellen Stand des Gesundheitssektors angleichen kann.
Perustelut
Die derzeit gültige Gebührenordnung für Ärzte stammt in der aktuellen Fassung aus 1982. Damit die Bundesärztekammer eine Überarbeitung (die längst fällig wäre) machen kann, bedarf es einer Entscheidung der Bundesregierung, da dies per Gesetz geregelt ist. Die jetzige Bundesregierung möge dies auf den Weg bringen.So ist z. B. eine osteopathische Behandlung nicht in der Gebührenordnung aufgeführt, obwohl sie wissenschaftlich anerkannt ist. So muss jede(r) Patient(in), die/der eine osteopathische Behandlung benötigt, entweder selbst zahlen oder eine hohe Eigenbeteiligung in Kauf nehmen.Das ist nur ein Beispiel von vielen.Es ist unzumutbar, auf dem Rücken der Patient*innen (oder besser gesagt aus ihrem Geldbeutel) diese längst fällige politische Aufgabe auszutragen.
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Vetoomus alkoi:
02.05.2019
Vetoomus päättyy:
17.10.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 18.3.2020
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan