49 Firme
La petizione è stata respinta
Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.
La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, das Umgangsrecht zugunsten des Kindeswohles umzugestalten
Motivazioni:
Der Paragraph 1684 Abs. 1 geht davon aus, dass es Kindeswohl dienlich sei, wenn das Kind zu beiden Elternteilen Umgang hat. Kinderrechte finden im Familienrecht keinerlei Anwendung. Der Kinderschutz muss auch bei biologischen Eltern gegeben sein.Denn anstatt die Kinder vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen, wie es in der UN-Kinderrechtskonvention gefordert wird, beharrt man auf das "Recht" der Kinder zu beiden Elternteilen Kontakt haben zu "dürfen". Säuglinge werden in ihrem Urvertrauen gestört, indem sie zu Umgängen mit dem anderen Elternteil müssen.Man geht davon aus, dass der Umgang zu beiden Elternteilen gut ist wegen der genetischen Herkunft.Jedoch wird die Individualität des Kindeswohls und die der Familienkonstellationen nicht beachtet.Es ist seit Jahrzehnten bekannt, wie sich häusliche Gewalt (auch wenn sie "nur" beobachtet wurde) auf das Kindeswohl auswirkt, jedoch nicht beachtet. Im Familienrecht heißt es dann Gewalt gegen die Bezugsperson habe nichts mit dem Kind zutun.Kindern wird vermittelt, dass man sie nicht schützen kann und Gewalt toleriert wird.
Link alla petizione
Slip a strappo con codice QR
download (PDF)Dati della petizione
Avviata la petizione:
01/10/2017
La petizione termina:
29/11/2017
Regione:
Germania
Categorie:
Novità
-
Pet 4-18-07-40326-046298 Umgangsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, das Umgangsrecht zugunsten des Kindeswohles
umzugestalten.
Zur Begründung des Anliegens trägt die Petentin insbesondere vor, dass Kinderrechte
im Familienrecht keinerlei Anwendung fänden. Der Kinderschutz müsse aber auch bei
biologischen Eltern gegeben sein. Denn anstatt die Kinder vor Gewalt, Missbrauch und
Vernachlässigung zu schützen, beharre man darauf, dass Kinder Kontakt zu beiden
Eltern haben „dürfen“. Insbesondere Säuglinge würden jedoch in ihrem Urvertrauen
gestört, wenn... avanti
Dibattito
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