Regione: Vokietija

Umsatzsteuer - Abschaffung der Ausstellung einer Gelangensbestätigung zur Umsatzsteuerbefreiung

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Deutschen Bundestag
155 Palaikantis 155 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

155 Palaikantis 155 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2012
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die mit § 17a Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung zum 01.01.2012 eingeführte Notwendigkeit der Ausstellung einer Gelangensbestätigung zur Umsatzsteuerbefreiung für Sendungen innerhalb der EU, umgehend wieder abzuschaffen. Eine Versandsbestätigung des Spediteurs zusammen mit dem Doppel der Rechnung möge weiterhin als Nachweis dafür gelten, dass eine Sendung Deutschland ins EU-Ausland verlassen hat.

Priežastis

Die Gelangensbestätigung ist ein einheitliches Nachweisdokument, welches zusammen mit dem Doppel der Rechnung als Nachweis dafür gilt, dass eine Sendung Deutschland verlassen hat und der Versender somit von der Umsatzsteuer zu befreien ist. Sie ist vom Warenempfänger auszufüllen und muss dessen Namen und Anschrift, die Menge des Gegenstandes der Lieferung, den Tag und Ort des Erhalts des Gegenstands im EU-Ausland, oder bei Selbsttransport durch den Abnehmer, Tag und Ort des Endes der Beförderung im EU-Ausland, sowie das Ausstellungsdatum der Bestätigung und die Unterschrift des Abnehmers enthalten. Bis 2011 genügte als Verbringungsnachweis eine Ausfuhrbescheinigung des versendenden Spediteurs zusammen mit dem Doppel der Rechnung. In der Übergangsfrist bis zum 30.06.2012 kann man auf diese Art weiterhin eine Ausfuhr nachweisen, danach gilt nur noch die vom Empfänger unterschriebene Gelangensbestätigung. Da nicht garantiert ist, dass ausländische Unternehmen diese, ausschließlich von deutschen Unternehmen verwendete, Gelangensbestätigung deutschen Gesetzen entsprechend ausfüllen, sind deutsche Unternehmen in Zukunft unter Umständen gezwungen, die Umsatzsteuer für Sendungen ins EU-Ausland zu zahlen, obwohl die Ware eine EU-Grenze überschritten hat. Mit der gewissenhaften Ausfüllung der Gelangensbestätigung durch ausländische Kunden kann aufgrund von Sprachbarrieren und aufgrunddessen, dass der Kunde eine solche Bestätigung noch nie auszufüllen hatte, nicht gerechnet werden. Außerdem erschwert das neue Gesetz den Export von Waren für deutsche Unternehmen immens, da zunächst beim Kunden Aufklärungsarbeit geleistet werden muss und danach, bei jeder einzelnen Sendung der Warenempfänger daraufhingewiesen werden muss, diese Bestätigung zu unterzeichnen und zurückzusenden. Des Weiteren ist unklar, wer beim Empfänger authorisiert ist, eine Gelangensbestätigung zu unterzeichnen und, ob das Ganze postalisch erledigt werden muss, was ein weiterer arbeitstechnischer und finanzieller Aufwand für Versender und Empfänger wäre, oder ob die Bestätigung als Scan per elektronischer Post versandt werden darf. Eine weitere Erschwerung liegt auch für die angestellten des Finanzamtes vor, da auf den Entwürfen der Gelangensbestätigung kein Feld für etwaige Bezugsnummern, Rechnungsnummern o.Ä. vorgesehen ist, welches den Finanzbeamten im Falle einer Steuerprüfung die Zurodnung einer Gelangensbestätigung zur entsprechenden Sendung erleichtern würde. Zusammenfassend bedeutet die Gelangensbestätigung also für alle Seiten (Versender, Empfänger und Finanzamt) einen enormen Aufwandsanstieg und für deutsche Unternehmen ein großes Risiko bei Exporten ins EU Ausland.

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žinios

  • Pet 2-17-08-6120-033174Umsatzsteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die mit § 17a Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
    zum 01.01.2012 eingeführte Notwendigkeit der Ausstellung einer
    Gelangensbestätigung zur Umsatzsteuerbefreiung für Sendungen innerhalb der
    Europäischen Union umgehend wieder abzuschaffen. Eine Versandbestätigung des
    Spediteurs zusammen mit dem Doppel der Rechnung soll weiterhin als Nachweis
    dafür gelten, dass eine Sendung Deutschland ins EU-Ausland verlassen hat.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die Gelangensbestätigung sei ein einheitliches
    Nachweisdokument,... toliau

diskusijos

Die Speditionen können die Gelangensbestätigung nicht erbringen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen MwSt zu verrechnen und die MwSt nach Zusendung der Gelangensbestätigung durch die Kunden wieder zurückzuzahlen. Da nur Deutschland diese Regelung anstrebt, in allen anderen europäischen Ländern jedoch weiterhin umsatzsteuerfrei eingekauft werden kann, bedeutet die Regelung einen starken Wettbewerbsnachteil für deutsche Firmen.

Kol kas jokio argumento PRIEŠ.

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