Umsatzsteuer - Keine Mehrwertsteuer auf frisches Obst und Gemüse

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

1.438 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.438 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß die Mehrwertsteuer auf frisches Obst und Gemüse abgeschafft wird.

Begründung

Der günstigere Preis soll ein Anreiz sein, verstärkt gesündere Lebensmittel zu konsumieren. Durch eine gesündere Ernährung wiederum werden volkswirtschaftliche Kosten gesenkt, durch die die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf frisches Obst und Gemüse zum Teil finanziert wird.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.04.2010
Sammlung endet: 01.06.2010
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Petra Furtuna

    Umsatzsteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Die Petentin möchte erreichen, dass die Mehrwertsteuer auf
    Gemüse abgeschafft wird.

    frisches Obst und

    Zur Begründung der Abschaffung der Erhebung von Mehrwertsteuer auf diese
    Produkte wird angeführt, dass der günstigere Preis einen Anreiz darstelle, dass in
    der Bevölkerung verstärkt gesündere Lebensmittel konsumiert würden. Hierdurch
    wiederum würden über die gesündere Ernährung volkswirtschaftliche Kosten
    gesenkt, die aufgrund ungesunder Ernährung entstünden. Durch diese Senkung
    volkswirtschaftlicher Kosten
    könnten
    die
    entgangenen Einnahmen
    durch
    Abschaffung der Mehrwertsteuer auf diese Produktgruppen zumindest zum Teil
    kompensiert werden.

    Zu den Einzelheiten des Vorbringens der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Internetseite des Deutschen
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der
    Bundestages
    1.438
    eingestellt.
    Es
    gingen
    Mitzeichnungen
    sowie
    61 Diskussionsbeiträge ein.

    Zu diesem Anliegen liegt eine weitere Eingabe als Mehrfachpetition vor, die wegen
    des Sachzusammenhangs in die Beratung mit einbezogen wird.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss stellt
    innerhalb der
    fest, dass die Mehrwertsteuer
    Europäischen Union (EU) weitgehend harmonisiert ist. Die einzelnen Mitgliedstaaten

    sind an die Vorgaben der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame
    Mehrwertsteuersystem gebunden.
    In den Artikeln 132 bis 137 der Richtlinie
    2006/112/EG ist explizit festgelegt, welche Umsätze bzw. Tätigkeiten von der Steuer
    zu befreien sind. Da frisches Obst und Gemüse hier nicht aufgeführt sind, würde
    eine Steuerbefreiung gegen geltendes Unionsrecht verstoßen.

    Nach Überzeugung des Petitionsausschusses könnte eine Steuerbefreiung von
    frischem Obst und Gemüse auch kein geeignetes Mittel darstellen, um einen Anreiz
    dahingehend zu schaffen, gesündere Lebensmittel zu konsumieren. Seitens des
    Gesetzgebers könnte nämlich nicht sichergestellt werden, dass eine Steuerbefreiung
    tatsächlich über niedrigere Preise an den Verbraucher weitergegeben wird.

    Weiterhin weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass frisches Obst und Gemüse
    in Deutschland bereits dem ermäßigten Steuersatz von 7% (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m.
    Anlage 2 Umsatzsteuergesetz UStG). Im Koalitionsvertrag für die 17. Wahlperiode
    ist mit Blick auf die Umsatzsteuer weiterhin festgehalten, dass es Handlungsbedarf
    bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen dahingehend gibt, dass bestehende
    Benachteiligungen überprüft werden müssen. Aus diesem Grund soll eine
    Kommission eingesetzt werden, die sich mit der Systemumstellung bei der
    Mehrwertsteuer sowie dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst.
    Die Einsetzung dieser Kommission ist
    im Rahmen der Kabinettsklausur vom
    06./07.06.2010 konkret beschlossen worden.

    Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im
    Sinne des Petitums tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen.

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