Reģions: Vācija

Umsatzsteuer - Klare Definition des Bergriffs "Restauration" im Umsatzsteuergesetz

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Deutschen Bundestag
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  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Es wird im Umsatzsteuergesetz klargestellt:Restauration ist: Wenn die Speisen in den Räumlichkeiten des Unternehmers an den Tisch generell zum Verzehr gebracht werden.Keine Restauration ist es: Wenn der Kunde die Waren an einer Theke abholt.Restaurationsleistungen haben immer 19 %, Speisen zum Mitnehmen ansonsten 7 %, Getränke zum Mitnehmen 19 %,

Pamatojums

Das Problem ist doch: Wann 7 % und wann 19 % - da braucht es Rechtsklarheit.Man gehe in die Döner Bude um die Ecke: Was zum Verzehr an Ort und Stelle verkauft wird, ist Restauration, also 19 %. Wenn es aber zur Mitnahme verkauft wird, sind die Lebensmittel 7 % und die Getränke 19 %, wenn es aber manche Säfte sind, dann wiederum 7 %.Oder Kantinen. Es gibt solche, die betreiben die Unternehmer selber, es gibt solche, die werden durch externe betrieben, es gibt Mitarbeiter, die verzehren an Ort und Stelle, es gibt Mitarbeiter, die nehmen die Essen (7 %) und Getränke (19 %) mit zur Arbeitsstelle oder verzehren sie an den durch den Betreiber angemieteten Kantinenplätzen (19 %) oder in den vom Arbeitgeber bereitgestellten Sozialräumen (dann 7 % nur für Speisen)Ist das alles noch mit vernünftigem Arbeitsaufwand handelbar ? Wenn das Finanzamt dann kommt, wird geschätzt. Nur: Steuerrecht ist kein Basarrecht und deswegen sollte eine klare Regelung ins Gesetz, was Restauration ist.Restauration ist: Wenn man sich Essen und Getränke bringen läßt und in den Räumlichkeiten dessen verzehrt, der gebracht hat. Das mit 19 %, den Rest mit 7 %. Weil: Wenn ein Ober da ist, wird der bei der Auswahl der Speisen beraten und er verwirklicht so dienstleistungselemente ... Wenn man sich das Essen an der Theke abholt, wird nach dem Motto "schnell schnell" gehandelt, weil der nächste Kunde bereits wartet.

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Jaunumi

  • Pet 2-17-08-6120-042129Umsatzsteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent bittet um eine klare Regelung im Umsatzsteuergesetz zur Definition des
    Begriffs "Restauration".
    Es wird erläuternd ausgeführt, als Restauration werde bezeichnet, wenn die Speisen
    in den Räumlichkeiten des Unternehmers an den Tisch generell zum Verzehr
    gebracht würden. Keine Restauration liege jedoch vor, wenn der Kunde seine Waren
    an einer Theke abhole. Restaurationsleistungen würden stets mit dem allgemeinen
    Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 % belegt, Speisen zum Mitnehmen jedoch mit
    dem ermäßigten Satz von... vairāk

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

Pagaidām nav PRET argumentu.

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