Umweltpolitik - Verschrottung von Altfahrzeugen und Erwerb von Dauerfahrkarten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

68 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

68 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Mit der Petition wird gefordert, die Förderung schadstoffärmer Neufahrzeuge einzustellen und stattdessen die Verschrottung von Altfahrzeugen zu fördern, um die Weiternutzung von Altfahrzeugen (z. B. im Ausland) im Interesse des Umweltschutzes zu verhindern. Weiterhin soll zur Einhaltung von Natur und Umwelt der Erwerb von Dauerfahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr gefördert werden.

Begründung

Da durch die bisherigen Regelungen Natur und Umwelt nicht nachhaltig geschützt werden konnten muss ein Umdenken statt finden. Die bisherige Praxis hat lediglich zu einer Verdrängung der für die Umwelt schädlichen Fahrzeuge ins Ausland geführt. In vielen Ländern hat diese Praxis zu einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen geführt, was die Umwelt nachhaltig negativ beeinflusst. Gerade in Ländern in denen es den Bewohner früher nicht möglich war sich ein eigenes Kraftfahrzeug zu leisten tragen wir mit der gängigen Praxis zu einer starken Zunahme des Individualverkehrs bei. Die günstigen \

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.07.2008
Sammlung endet: 25.11.2008
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Dirk Heldmaier Umweltpolitik Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und
    beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung Mit der Petition werden verschiedene Maßnahmen zur Förderung des Umwelt-
    schutzes vorgeschlagen.

    Zu dieser öffentlichen Petition gingen 68 Mitzeichnungen und vier Diskussionsbei-
    träge ein.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die bisherigen
    umweltrechtlichen Regelungen die Natur und Umwelt nicht nachhaltig schützen
    könnten. Sie hätten vielmehr dazu geführt, dass für die Umwelt schädliche Fahr-
    zeuge ins Ausland verdrängt worden seien. Eine Lösung stelle dies nicht, sondern
    nur eine Verlagerung der Umweltprobleme auf andere Länder. Deshalb solle es
    künftig Subventionen für die Verschrottung von Altfahrzeugen, aber keine Subventio-
    nen für den Neukauf geben. Als weitere Maßnahme solle zum Ausgleich der wegge-
    fallenen Pendler-Pauschale der Erwerb von Dauer-Fahrkarten für den öffentlichen
    Nahverkehr unterstützt werden.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Vortrages wird auf den Akteninhalt verwiesen.

    Der Petitionsausschuss kommt in seiner parlamentarischen Prüfung unter Berück-
    sichtigung von einer zu der Eingabe eingeholten Stellungnahmen des Bundes-
    ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zu folgendem Er-
    gebnis: Die vom Petenten angesprochene Subventionierung für Verschrottung von Altfahr-
    zeugen wurde im Rahmen des am 14. Januar 2009 von der Bundesregierung be-
    schlossenen Paktes für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung
    der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes
    eingeführt. Mit Hilfe dieser Umweltprämiesoll die Verschrottung alter und der Absatz
    neuer Pkw gefördert werden. Diese zeitlich befristete Maßnahme dient in erster Linie
    dem Ziel, den Verkauf von Neu- und Jahreswagen zur raschen Überwindung des
    Nachfrageeinbruchs in der Automobilindustrie zu fördern.

    Bezüglich der Verbringung der Altfahrzeuge ins Ausland weist der Petitionsaus-
    schuss darauf hin, dass für gefährliche Abfälle (u. a. auch Altfahrzeuge), die Flüssig-
    keiten oder andere gefährliche Komponenten enthalten und aus der EU stammen,
    nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 ein Exportverbot in Staaten außerhalb der
    EU und der OECD besteht.

    Hinsichtlich des Petitums, als Ausgleich für die abgeschaffte Pendler-Pauschale den
    Erwerb von Dauer-Fahrkarten zu unterstützen, wird auf das Urteil des Bundesverfas-
    sungsgerichts vom 9. Dezember 2008 (Az.: 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08 und
    2 BvL 2/08) verwiesen. Darin hat das Gericht die Kürzung der Pendler-Pauschale für
    unwirksam erklärt. Rückwirkend ab 2007 können die Kosten für den Weg zwischen
    Wohnung und Arbeitsstätte ab dem ersten Kilometer steuerlich geltend gemacht
    werden. Die steuerliche Geltendmachung ist unabhängig von dem gewählten Ver-
    kehrsmittel, kann also auch bei Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs er-
    folgen.

    Nach den vorangegangenen Ausführungen vermag der Petitionsausschuss keinen
    Anlass für ein weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden zu erkennen. Er
    empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
    teilweise entsprochen worden ist.

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