Umweltpolitik - Verschrottung von Altfahrzeugen und Erwerb von Dauerfahrkarten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

68 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

68 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

08.06.2017, 07:01

Dirk Heldmaier Umweltpolitik Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und
beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung Mit der Petition werden verschiedene Maßnahmen zur Förderung des Umwelt-
schutzes vorgeschlagen.

Zu dieser öffentlichen Petition gingen 68 Mitzeichnungen und vier Diskussionsbei-
träge ein.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die bisherigen
umweltrechtlichen Regelungen die Natur und Umwelt nicht nachhaltig schützen
könnten. Sie hätten vielmehr dazu geführt, dass für die Umwelt schädliche Fahr-
zeuge ins Ausland verdrängt worden seien. Eine Lösung stelle dies nicht, sondern
nur eine Verlagerung der Umweltprobleme auf andere Länder. Deshalb solle es
künftig Subventionen für die Verschrottung von Altfahrzeugen, aber keine Subventio-
nen für den Neukauf geben. Als weitere Maßnahme solle zum Ausgleich der wegge-
fallenen Pendler-Pauschale der Erwerb von Dauer-Fahrkarten für den öffentlichen
Nahverkehr unterstützt werden.

Wegen weiterer Einzelheiten des Vortrages wird auf den Akteninhalt verwiesen.

Der Petitionsausschuss kommt in seiner parlamentarischen Prüfung unter Berück-
sichtigung von einer zu der Eingabe eingeholten Stellungnahmen des Bundes-
ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zu folgendem Er-
gebnis: Die vom Petenten angesprochene Subventionierung für Verschrottung von Altfahr-
zeugen wurde im Rahmen des am 14. Januar 2009 von der Bundesregierung be-
schlossenen Paktes für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung
der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes
eingeführt. Mit Hilfe dieser Umweltprämiesoll die Verschrottung alter und der Absatz
neuer Pkw gefördert werden. Diese zeitlich befristete Maßnahme dient in erster Linie
dem Ziel, den Verkauf von Neu- und Jahreswagen zur raschen Überwindung des
Nachfrageeinbruchs in der Automobilindustrie zu fördern.

Bezüglich der Verbringung der Altfahrzeuge ins Ausland weist der Petitionsaus-
schuss darauf hin, dass für gefährliche Abfälle (u. a. auch Altfahrzeuge), die Flüssig-
keiten oder andere gefährliche Komponenten enthalten und aus der EU stammen,
nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 ein Exportverbot in Staaten außerhalb der
EU und der OECD besteht.

Hinsichtlich des Petitums, als Ausgleich für die abgeschaffte Pendler-Pauschale den
Erwerb von Dauer-Fahrkarten zu unterstützen, wird auf das Urteil des Bundesverfas-
sungsgerichts vom 9. Dezember 2008 (Az.: 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08 und
2 BvL 2/08) verwiesen. Darin hat das Gericht die Kürzung der Pendler-Pauschale für
unwirksam erklärt. Rückwirkend ab 2007 können die Kosten für den Weg zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte ab dem ersten Kilometer steuerlich geltend gemacht
werden. Die steuerliche Geltendmachung ist unabhängig von dem gewählten Ver-
kehrsmittel, kann also auch bei Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs er-
folgen.

Nach den vorangegangenen Ausführungen vermag der Petitionsausschuss keinen
Anlass für ein weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden zu erkennen. Er
empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
teilweise entsprochen worden ist.


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