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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...die Zustellung von Werbung oder kostenlosen Zeitungen zu verbieten, wenn sie nicht explizit vom Empfänger angefordert ist.
Pamatojums
Täglich werden tonnenweise Papier und Druckerfarbe verschwendet um Werbeblättchen und kostenlose Zeitungen zu drucken. Meistens werden diese Werbung und Zeitungen von den Empfängern jedoch ungelesen in den Müll geworden. Dies ist eine Verschwendung von Rohstoffen, die ihresgleichen sucht. Der Umwelt zuliebe sollte daher die Zustellung solcher Medien ohne expliziten Wunsch verboten werden.Ein weiteres Problem ist, dass die Werbeblättchen den Briefkasten der Empfänger verstopfen und somit der Postbote, der die gewünschten Briefe bringt, diese nicht mehr einwerfen kann."Bitte keine Werbung einwerfen" - Aufkleber werden leider öfters ignoriert als beachtet. Daher kann nur ein generelles Verbot des ungewollten Zustellens dieser Werbung und kostenlosen Zeitungen bewirken, dass die Verbraucher und die Umwelt geschützt werden.
Saite uz petīciju
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lejupielādēt (PDF)Informācija par petīciju
Sākās petīcija:
01.07.2012
Petīcija beidzas:
12.08.2012
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 4-17-07-43-038187Unlauterer Wettbewerb
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Zustellung von Werbung oder kostenlosen
Zeitungen zu verbieten, wenn dies nicht explizit vom Empfänger angefordert wurde.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass trotz des Anbringens
eines Aufklebers am Briefkasten Werbung und kostenlose Zeitungen eingeworfen
würden. Diese Werbeflut verhindere, dass die gewünschte Post nicht mehr
eingeworfen werden könne. Des Weiteren würden durch ihn die Sendungen
ungelesen weggeworfen, wodurch zusätzlich die Umwelt geschädigt... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.