Reģions: Vācija

Unterhaltsrecht - Abschaffung der Regelungen in § 1573 BGB

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
34 Atbalstošs 34 iekš Vācija

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  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird gefordert, die rechtlichen Regelungen in § 1573 Bürgerliches Gesetzbuch zum Unterhalt des geschiedenen Ehegatten wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt abzuschaffen.

Pamatojums

  1. § 1573 fördert und motiviert zu Leistungs-/ Arbeitsverweigerung bei Unterhaltsberechtigten, was nicht nur dem Unterhaltspflichtigen, sondern auch den Sozialsystemen (geringere Beiträge in Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenkassen) und damit der gesamten Gesellschaft schadet.2. § 1573 lässt sich in der Familienrechtspraxis sehr einfach missbräuchlich benutzen und verursacht bzw. fördert dadurch in sehr vielen Familienrechtsangelegenheiten eine Eskalation der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen den Streitparteien und ist damit familienschädlich.3. § 1573 führt in der Rechtssprechungspraxis zu deutlich längeren Prozesszeiten und höheren Prozesskosten durch aufwändige Beweisaufnahmen und -prüfungen und führt dadurch zu einer hohen Mehrbelastung bereits überlasteter Gerichte und betroffener Familienmitglieder. 4. § 1573 verlagert Aufgaben der solidarischen Sozialsysteme bei Arbeits-/Erwerbslosigkeit des Unterhaltsberechtigten auf einzelne, ausgewählte Bürger (Unterhaltspflichtige) und bürdet diesen dadurch unsolidarisch eine höhere Belastung als der Allgemeinheit auf.5. § 1573 stellt bei unbefristeter Ausübung eine Verurteilung eines Einzelnen (Unterhaltspflichtiger) zu unfreiwilliger, lebenslanger Abgabe von Arbeitslohn und damit Arbeitsleistung ohne Gegenleistung an eine andere Person dar. Dies stellt de facto Zwangsarbeit für eine andere Person dar, die gemäß Art.12-3 des Grundgesetzes nur bei gerichtlich angeordnetem Freiheitsentzug zulässig ist. Wird § 1573 also ohne Freiheitsentzug ausgeübt, ist dieser verfassungswidrig.6. § 1573 führt zu ungleicher Behandlung von geschiedenen und unverheirateten Arbeits-/Erwerbslosen und Teilzeitbeschäftigten unter gleichen Arbeitsmarktbedingungen. Während eine unverheiratete, alleinerziehende Frau u. U. bei fehlendem Arbeitsmarktangebot in ihrem Ausbildungsberuf auch eine andere Arbeitstätigkeit ausführen und ggf. auch Einbußen durch Teilzeitbeschäftigung hinnehmen muss, wird einer geschiedenen Ehefrau unter identischen Bedingungen ein Vollzeit-Gehalt ihrer Ausbildung entsprechend auch ohne Erwerbstätigkeit bezahlt. Im Umkehrschluss führt § 1573 somit zu einer Benachteiligung von unverheirateten Frauen und verstößt damit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz von Art. 3 des Grundgesetzes, da Frauen aufgrund anderer Anschauung (wollen keine Ehe) benachteiligt werden.

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Jaunumi

  • Pet 4-18-07-40324-032410Unterhaltsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die rechtlichen Regelungen in § 1573 Bürgerliches
    Gesetzbuch zum Unterhalt des geschiedenen Ehegatten wegen Erwerbslosigkeit und
    Aufstockungsunterhalt abzuschaffen.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, die in § 1573 des Bürgerlichen
    Gesetzbuches (BGB) geregelten nachehelichen Unterhaltsansprüche seien
    gesellschaftspolitisch mehr als fragwürdig. Sie schadeten den Sozialsystemen und
    dienten nur der Bevorteilung einer ausgewählten Bevölkerungsgruppe, nämlich der
    Ehefrauen... vairāk

Debates

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