37 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge eine Gesetzesänderung zur Leistung des Kindesunterhalts beschließen.
Begründung
Sehr geehrte Damen und Herren,die Unterhaltsreglung ist nicht mehr zeitgemäß. Der Bedarf für den Unterhalt wird geregelt nach der Düsseldorfer Tabelle abzüglich dem Kindergeld. Das ist die Summe, die der alleinerziehende Elternteil erhalten müsste vom anderen Elternteil. Diese Regelung ist aus meiner Sicht und auch aus Sicht anderer völlig inakzeptabel, da das andere Elternteil keinen finanziellen Beitrag leisten muss. Es kann erst Recht nicht sein, dass wenn das alleinerziehende Elternteil dann noch mehr Geld verdient und keinen finanziellen Beitrag leisten muss.Begründet wird es häufig jedoch damit, dass das alleinerziehende Elternteil die Miete zahlt usw. in manchen Fällen sicherlich richtig, hier müssen jedoch die Lebensverhältnisse von beiden Parteien ermittelt werden und dazu vordere ich den Bundestag auf eine Gesetzesänderung zu erwirken um soziale Gerechtigkeit walten zu lassen!
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
13.10.2017
Petition endet:
11.12.2017
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 4-18-07-40324-046664 Unterhaltsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition werden Gesetzesänderungen zur Leistung des Kindesunterhalts
gefordert.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Unterhaltsregelung nach
der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr zeitgemäß sei. Der alleinerziehende Elternteil
müsse keinen finanziellen Beitrag leisten. Dies sei insbesondere inakzeptabel, wenn
der alleinerziehende Elternteil mehr Geld verdiene als der unterhaltsverpflichtete
Elternteil. Die Regelung werde damit begründet, dass der alleinerziehende Elternteil
die Miete... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.